Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WoKri) / Bürokratieabbau

04.10.2016

Heinz Rockenhäuser

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

vielleicht einige Worte zu meiner Person, bevor ich zum Thema komme: Jahrgang 1955, geschieden, 4 Kinder, seit 1980 Mitglied der CDU, seit 2002 Mitglied des Wirtschaftsrates der CDU e.V., seit 45 Jahren in der Finanzdienstleitungsbranche, zunächst in einer Volksbank, dann Vorstand einer Volksbank, seit 1992 freier und unabhängiger Berater, Finanzplaner und Versicherungsmakler.

Mit dieser Kompetenz möchte ich mich zum o.a. Thema äußern: Zunächst: Seit Jahrzehnten verspricht jede neu angetretene Regierung, endlich eine Schneise in den bereits vorhandenen Bürokratiedschungel zu schlagen. Bisher ist aus meiner Sicht dazu noch nicht einmal ein Pfad sichtbar, von Schneise kann keine Rede sein.

Im Gegenteil: Was unter dem Deckmantel „Verbraucherschutz“ (ich nenne es nicht scherzhaft, sondern ernsthaft „Verbraucherentmündigung“) hierzu an Gesetzen verabschiedet wurde spottet jeder Beschreibung.

Ein Paradebeispiel hierzu hat Ihre Regierung dazu mit der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie geliefert.

Aber hierzu der Reihe nach:

Die Einführung der Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung in 2007/2008 habe ich persönlich noch bejubelt – endlich verschwinden die selbsternannten Versicherungsberater(mit „Schnellbleiche“ bei den bekannten 3-Buchstaben-„Beratungs“-unternehmen) vom Markt. Die Trümmer dieser „Beratungen“ durfte ich über Jahre hinweg aufräumen. Die Einführung dieser neuen Regelung funktionierte dann auch recht problemlos. Rechtzeitig angekündigt war klar, wer wie und wo die Erlaubnis beantragen kann/muss (damals bundesweit bei IHKs) – so standen also die Antragsmöglichkeiten auch rechtzeitig zur Verfügung.

Ganz anders verlief dann die Einführung der neuen Verordnung § 34 f Gewerbeordnung (Beratung freie Vermittler zu Wertpapieren/Kapitalanlagen, in Kraft ab dem 01.01.2013).

Im November 2012 wusste noch niemand, ob Antrag bei IHK oder beim Gewerbeamt zu stellen ist. Wörtliche Antwort meines zuständigen Ansprechpartners beim Gewerbeamt im November auf meine Frage nach Erlaubnis nach 34 f: „34 f – was ist das?“.

Anfang Dezember folgte dann die Erlösung: Endlich war klar, dass man in 8 Bundesländern bei der IHK beantragen muss, in den anderen 8 bei Gewerbeamt. Dummerweise gilt das Gesetz ja aber ab dem 01.01.2013. Was dann dazu führte, dass ich mich ab dem 01.01.2013 im Prinzip bei jedem Telefonat mit einem Kunden, bei dem das Wort „Depot“ gefallen ist – strafbar gemacht habe. Die Erlaubnis kam dann Ende Februar 2013 – alles gut.

Gut 3 Jahre später schloss sich die Krönung in Form der Wohnimmobilienkreditrichtlinie an:

Gesetz seit dem 21.03.2016, letzte Lesung am 06. Mai 2016, Verordnung ab 10. Mai 2016 – aber niemand (wirklich niemand) hatte eine Ahnung, was da denn wie genau anlaufen soll (nebenbei: Anruf bei meinem Ansprechpartner Gewerbeamt im März 2016 – wörtliche Antwort: „Können Sie sich an meine Antwort zu 34 f erinnern?“)

Dummerweise war es diesmal etwas anders – ich konnte alle vorhandenen Kreditanfragen nicht mehr unterbringen. Die Banken wussten einfach nicht, wie sie mich behandeln sollen – ja wie denn auch? Eine Erlaubnis hatte ich (noch) nicht, Übergangsregelung nutzte nichts, die Banken wussten ja selbst nicht, was und wie die neuen Vorschriften wirken/zu beachten sind.

Einnahmeausfall durch quasi-Berufsverbot in den 4 Monaten von Februar bis Mai: ca. € 30.000,-- (sind ja nur Einnahmen, kein Gewinn).

Wer ersetzt mir das? Die EU? Die Bundesregierung? Vermutlich nicht.

Vermutlich eher niemand – ist ja mein Problem, dass ich selbständig bin.

Frage dazu: Es war seit 2014 bekannt, dass diese Richtlinie kommen wird.

Ist es wirklich so schwer, dieses dann so rechtzeitig vorzubereiten, dass alle Betroffenen ausreichend Zeit haben, zu reagieren?

Und nun zu einigen Details dieser neuen „EU“-Richtlinie:

Schon gelogen – in der „EU“-Richtlinie steht das alles nicht, was jetzt kommt.

Das haben „unsere“ (na ja, meine sind das nicht) Bürokraten, §§-Reiter, Experten usw. „draufgesattelt“.

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