Doppelbesteuerungsabkommen: Wichtige Kenntnis für Vermögende
25.04.2024
Stefan Rattay ist Fachberater für int. Steuerrecht - Foto: © Frank Kind / WWS
Doppelbesteuerungsabkommen sollen verhindern, dass Personen und Unternehmen, die in mehr als einem Land wirtschaftlich aktiv sind, dieselben Einkünfte in zwei Ländern versteuern müssen. Das ist für Finanzberater ein wesentlicher Aspekt.
Vermögende Personen agieren oft international, um ihre Investitionschancen zu maximieren und Risiken zu diversifizieren. Dies geschieht durch die Streuung von Vermögenswerten über verschiedene Länder und Märkte hinweg, was hilft, regionale wirtschaftliche Schwankungen und politische Risiken zu mindern. Internationale Aktivitäten ermöglichen zudem den Zugang zu neuen Wachstumsmärkten und spezifischen Investitionsmöglichkeiten, die in ihrem Heimatland möglicherweise nicht verfügbar sind. Das führt in der Folge häufig zu international verteilten Einkommen, die steuerliche Konsequenzen auslösen. Das ist ein wirtschaftliches Risiko, dass Vermögende aufgrund ihrer internationalen Aktivitäten zu viel Steuern zahlen müssen.
DBA legt Regeln für das Besteuerungsrecht zwischen den beteiligten Ländern fest
Daher kommen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ins Spiel. Doppelbesteuerung tritt immer dann auf, wenn zwei verschiedene Staaten das Recht haben, Steuern auf dasselbe Einkommen oder Vermögen zu erheben. Doppelbesteuerungsabkommen sollen somit verhindern, dass Personen und Unternehmen, die in mehr als einem Land wirtschaftlich aktiv sind, ihre Einkünfte in beiden Ländern versteuern müssen. Diese Abkommen legen fest, welches Land das Besteuerungsrecht für verschiedene Einkommensarten hat, und bieten oft Methoden zur Vermeidung oder Minderung der Doppelbesteuerung, etwa durch Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern oder durch Befreiung bestimmter Einkünfte von der Besteuerung im Wohnsitzland. Ein DBA legt Regeln fest, nach denen das Besteuerungsrecht zwischen den beteiligten Ländern aufgeteilt wird, um Doppelbesteuerung zu verhindern. Es enthält gesonderte Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf besondere Arten von Einkommen, zum Beispiel Einkünfte aus Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Gewinnen aus dem Verkauf von Vermögenswerten etc. In diesen Fällen wird die Steuer „aufgeteilt“ und jeder betroffene Staat kann seinen eigenen Steueranspruch gegenüber dem Steuerpflichtigen geltend machen.
Um dies an einem Beispiel zu verdeutlichen: Richard Müller, ein vermögender Unternehmer aus Deutschland, besitzt ein Unternehmen in Italien. Gemäß dem DBA zwischen Deutschland und Italien wird das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus seinem italienischen Unternehmen Italien zugeordnet. Deutschland würde dann die in Italien zu besteuernden Einkünfte Herrn Müllers zur Vermeidung von der Doppelbesteuerung freistellen. Gleichzeitig unterliegen die Einkünfte in Deutschland dann jedoch der Progression. Dieses Vorgehen ermöglicht Herrn Müller eine effiziente Steuerplanung und -gestaltung. Richard Müller nutzt das DBA zwischen Deutschland und Italien, um seine Steuerlast ermitteln zu können. Indem seine Einkünfte aus dem italienischen Unternehmen in Italien versteuert und in Deutschland freigestellt werden, vermeidet er Doppelbesteuerung. Dies ermöglicht ihm, in gewissen Konstellationen von niedrigeren Steuersätzen zu profitieren und sein Vermögen effizient für zukünftige Generationen zu bewahren. Durch diese gezielte internationale Streuung seiner Vermögenswerte kann Richard Müller zudem von diversen Märkten profitieren und sein Risiko minimieren.
Verschiedene Prinzipien bei der Doppelbesteuerung
Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden, nimmt der Staat, aus dem Einkünfte stammen (Quellenstaat), einerseits die Besteuerung zugunsten des Wohnsitzstaates des Beziehers der Einkünfte zurück oder schränkt sie ein, und andererseits stellt der Wohnsitzstaat Einkünfte, die im Quellenstaat besteuert werden können, von seiner Besteuerung frei oder rechnet die auf diese Einkünfte entfallende ausländische Steuer auf seine Steuer an. Im Allgemeinen enthalten Doppelbesteuerungsabkommen Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch die Anwendung einer bestimmten Methode. Bei der Freistellungsmethode verzichtet ein Land auf das Besteuerungsrecht, und das andere Land besteuert das Einkommen oder Vermögen vollständig. Die Anrechnungsmethode besagt, dass das Land, in dem das Einkommen oder Vermögen erzielt wird, es besteuert, das andere Land aber eine Anrechnung für bereits gezahlte Steuern im erstgenannten Land gewährt. Die Wohnsitzstaaten und insbesondere Deutschland behalten sich zudem teilweise das Recht vor, das im Ausland erzielte Einkommen bei der Ermittlung des inländischen Steuersatzes erhöhend zu berücksichtigen.
Die Zuordnung des Besteuerungsrechts kann nach dem Wohnsitzlandprinzip, dem Quellenlandprinzip, dem Welteinkommensprinzip und dem Territorialitätsprinzip erfolgen. Eine Person ist entweder in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzlandprinzip), in dem Staat steuerpflichtig, aus dem das Einkommen stammt (Quellenlandprinzip), wird mit seinem gesamten Welteinkommen besteuert (Welteinkommensprinzip) oder nur mit dem Einkommen veranlagt, das er auf dem Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat (Territorialitätsprinzip).
DBA wichtig für internationale Asset Allocation
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten auch Bestimmungen zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten zwischen den beiden Ländern, um sicherzustellen, dass Unternehmen und Personen nicht doppelt besteuert werden. Beim Bundesministerium der Finanzen heißt es: In Deutschland gilt das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip für Inländer, für Nicht-Inländer gilt das Quellenland- und Territorialitätsprinzip. Nach dem deutschen Einkommensteuergesetz wird die Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland und ein Sparkonto im Ausland hat, mit den Zinsen aus diesem Sparkonto grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat legt dann fest, in welcher Form die Zinsen von Deutschland und/oder dem ausländischen Staat besteuert werden dürfen. Deutschland unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 90 Ländern weltweit.
Für Finanzberater ist die Vermeidung einer Doppelbesteuerung ein wichtiger Punkt in der professionellen und zukunftsorientierten Asset Allocation. Sie sollten daher bei solchen Vermögensfragen auf die Einbindung von Experten für internationales Steuerrecht setzen, um die komplexe Materie für die Mandanten zu durchdringen und entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.
Gastbeitrag von Stefan Rattay, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht und Partner der multidisziplinären Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz & Partner