Wie sinnvoll ist der EU-Aktionsplan für Nachhaltigkeit?
21.01.2020
Frank Wieser, PMP Vermögensmanagement, Donner & Reuschel Luxemburg S. A., Zweigniederlassung Deutschland / Foto: © PMP
Der von der EU im März 2018 vorgelegte Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ist einer der Topinitiativen der Europäischen Gemeinschaft zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit. So geht der Aktionsplan in bester Absicht über die Ziele der UN-Agenda aus dem Jahr 2015 hinaus. Es steht nicht nur der Klimaschutz im Fokus sondern auch die Aspekte Governance und Soziales – also das klassische „ESG“.
Aber ist ein solcher Aktionsplan aus Sicht eines Praktikers zielführend und umsetzbar? Auf den ersten Blick handelt es sich um einen sehr interessanten Ansatz mit ambitionierten Zielen. Besonders hervorzuheben ist der Dreiklang aus Umwelt, Sozialem und guter Governance. Die EU hat richtigerweise erkannt, dass einer der Haupteinflussfaktoren für die Umsetzung der Ziele die richtige Lenkung der Kapitalströme ist. Vereinfacht gesagt, sollen die Unternehmen, die ESG-Kriterien berücksichtigen, durch die Kapitalmärkte belohnt werden und die Unternehmen, den solche Ziele fremd sind, bestraft werden. Das Scharnier zur Umsetzung soll der Kapitalmarkt bzw. die Kapitalströme sein.
Ganz grundsätzlich ist dieser Ansatz zu begrüßen, denn er stellt marktwirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund. Spannend wird aber die Ausgestaltung dieser Regelungen und die Umsetzung in der Praxis sein. Dass man gute Absichten auch „verschlimmbessern“ kann, hat ja gerade erst Mifid II gezeigt. Eine Flut von Vorschriften für die Kreditwirtschaft hat die Anlageberatung nur bürokratischer aber leider nicht besser gemacht.
Dabei sind Anleger sehr offen für nachhaltige Gedanken in ihrer Geldanlage. Inzwischen weiß auch der normale Kleinsparer, dass Unternehmen, die verantwortlich mit den Ressourcen umgehen, ein mindestens gleichgroßes Kurspotential haben, wie „normale“ Unternehmen. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass es keine wirklichen Performanceunterschiede gibt. Von einer Zwangsbeglückung durch die EU kann man also nicht sprechen – allerdings dürfte die Umsetzung in die Praxis schwierig sein.
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