Wie reagieren die Versicherer auf Corona?

29.04.2021

Foto: © Corona Borealis - stock.adobe.com

Corona-Effekt bei Risikoleben und Sterbegeld

„Die Corona-Krise betrifft uns alle, nicht zuletzt in der Prüfung und Bewertung von Risiken,“ weiß auch Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der DELA Lebensversicherungen in Deutschland. „Wir nehmen die Entwicklungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie sehr ernst.“ Gerade im Fall der DELA hätten wir auch nichts anderes erwartet. Schließlich ist das Unternehmen spezialisiert auf Risikoleben und Sterbegeld. Eine tödliche Pandemie wie Corona sollte sich in den Zahlen und Statistiken niederschlagen. Doch Capellmann hält überaschenderweise fest, „dass wir bisher noch keinen pandemiebedingten Todesfall bei unseren Kunden verzeichnet haben.“ Auch bei Risikoleben gebe es ziemlich wenige Fälle. Seine Erklärung: „Das liegt unter anderem daran, dass sich vorwiegend jüngere Menschen versichern, deren Risiko deutlich geringer zu sein scheint.“

Wenn der Kunde nicht biologisch an Corona erkrankt

Was passiert, wenn der Kunde zwar nicht gesundheitlich an Corona leidet, aber finanziell? Die Dialog Leben hat dazu flexible Lösungen entwickelt. Beitragsstundungen sind möglich. So können die Versicherungsnehmer Beitragszahlung für einen vereinbarten Zeitraum aussetzen und anschließend nachzahlen. Dazu bedarf es nicht einmal einer schriftlichen Nachricht – ein Anruf vom Vermittler oder Kunden genügt. Eine Stundung ist übrigens auch nach Versand von Erinnerungs- oder Mahnschreiben möglich. Vermittlerfreundlich ist die Regelung der Dialog, dass eine Stundung ohne Vertragsstorno nicht zu einer Provisionsrückrechnung führt. Auch wenn ein Vertrag eigentlich schon komplett „eingetütet“ und policiert ist, aber der Erstbeitrag noch offen, gibt es eine Lösung: Der Zahlungsbeginn kann bis zu drei Monate verschoben werden. So lange besteht dann allerdings für den Kunden kein Versicherungsschutz. Auch nach Zahlung ausschließlich des ersten Beitrags ist eine Beginnverlegung noch machbar. Hier reicht wieder der telefonische Weg. In diesem Fall dokumentiert die Dialog Leben die Verlegung mit einem Nachtrag zum Versicherungsschein. Wenn der Vermittler bereits eine Provision erhalten hat, wird sie storniert und zum neuen Beginn wieder ausgezahlt.

Flexible Lösungen bei Arbeitslosigkeit

Die Corona-Pandemie hat bei vielen Menschen nicht nur den Geldbeutel enger geschnürt, sondern auch zum Jobverlust geführt. Kunden der Dialog Leben können dann bei BU- und EU-Tarifen das so genannte erweiterte Lebensphasenmodell nutzen. Das ermöglicht es den Versicherungsnehmern, die Beitragszahlung sechs Monate lang auszusetzen – bei Fortbestehen des Versicherungsschutzes! Dieser Vorgang hat übrigens keine Auswirkungen auf bereits gezahlte Provisionen. Außerdem können Kunden zwölf Monate lang den Vertrag auf die Mindestrente von 50 Euro im Monat herabsetzen. Allerdings: Das Lebensphasenmodell muss in den jeweiligen Bedingungen vorgesehen sein. Des Weiteren benötigt die Dialog Leben eine Willenserklärung des Kunden. Innerhalb des Provisionshaftungszeitraumes bedeutet die Herabsetzung ein anteiliges Provisionsstorno. Wird der Vertrag wieder erhöht, bekommt der Vermittler wieder eine Provisionsgutschrift.

Wie es mit Corona weitergeht, weiß niemand. Gewisse Unsicherheiten werden wohl erst einmal bleiben. Kein Wunder, denn die letzte große globale Pandemie mit solch schwerwiegenden Konsequenzen, die Spanische Grippe, liegt schon rund hundert Jahre zurück. Wenn die Branche aber weiterhin den richtigen Mix aus Vorsicht, angemessener Risikoprüfung und schnellen, unbürokratischen Lösungen schafft, ist allen Beteiligten geholfen. (sh)