Wichtige Tipps für die eigene Hausratsversicherung

12.01.2021

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Urlaub und Selbstbeteiligung

Steht endlich wieder mal Urlaub an, sind viele Utensilien des Haushalts auch Teil des Reisegepäcks. Damit der Schutz auch auf Reisen seine Gültigkeit behält, muss die sogenannte “Außenversicherung” im Vertrag aufgeführt sein. Wird Notebook oder Smartphone aus dem verschlossenen Hotelzimmer entwendet, kann die Hausratsversicherung so dafür einspringen. Der einfache Diebstahl stellt hier jedoch eine Ausnahme dar. Wird das Handy beispielsweise aus der Jacke entwendet, die in einer öffentlich zugänglichen Garderobe aufgehängt wird, zahlt die Versicherung hier nicht.

Ausgewählte Policen sind außerdem mit einer sogenannten Selbstbeteiligung ausgestattet. Die monatlichen Beiträge sind vergleichsweise niedriger gestaffelt - im Gegenzug muss im Schadensfall ein fixer Teilbetrag selbst gezahlt werden. Während sich diese Option im Falle anderer Versicherungstypen möglicherweise rentiert, ist die Ersparnis bei der Hausratsversichrung vergleichsweise eher gering.

Sonderfall Fahrrad

Fahrräder werden in Zusammenhang mit Hausratsversicherungen des Öfteren zum Streitfall. Grund dafür ist die Tatsache, dass diesbezüglich eingeschränkte Haftungen angewendet werden. Im Normalfall werden nur günstige Modelle berücksichtigt - der Richtwert beläuft sich dabei gerne auf etwa 500 Euro.

Das eigene Fahrrad muss sich außerdem in der Wohnung oder im abgeschlossenen Keller befinden. Anbieter von Hausratsversicherungen fügen hier auch gerne die sogenannte Nachtzeitklausel ein - eine Abdeckung gegen Diebstahl ist damit im Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr nicht möglich. Treffen all jene Voraussetzungen bzw. gewünschten Rahmenbedingungen nicht zu, ist oft der separate Abschluss einer Fahrradversicherung eine sinnvollere Option.