Wende im P&R-Prozess

07.07.2020

Nikolaus Sochurek / Foto: © Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Das Handelsblatt veröffentlichte kürzlich einen Artikel (30.07.2020, Ausgabe NR. 123) über die aktuelle Lage der Rechtsprechung zu P&R.

Dort werden einige Prozesse und Urteile dargestellt. In dem bekannten Prozess vor dem OLG Thüringen berichtete das Handelsblatt, dass sich für den von Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek vertretenen Vermittler ein negatives Ergebnis abzeichnen würde. Dies, weil das OLG in einem Hinweis die Ansicht vertrete, dass es eine Pflichtverletzung gegeben habe.

Ein solcher Hinweis bedeutet üblicherweise das Unterliegen im Verfahren. Häufig wird in dieser Situation eine Berufung dann zurückgenommen. In dem Hinweis empfahl das OLG Thüringen, die Berufung zurückzunehmen, weil das OLG sie für aussichtslos halte. Formal ergeht dann ein Zurückweisungsbeschluss, der das Verfahren aufgrund der offensichtlichen Aussichtslosigkeit ohne Verhandlung beendet.

„Wir haben den Beschluss analysiert. Sowohl Prof. Dr. Peres wie auch ich selbst waren der Auffassung, dass man das so nicht stehen lassen kann“, so Nikolaus Sochurek. Entsprechend positionierte sich Sochurek auch in dem Artikel im Handelsblatt und führte aus, dass er alles tun werde, um dem Hinweis entgegenzutreten. „Wir haben dann einen Schriftsatz gefertigt. Sowohl Prof. Dr. Peres wie auch ich selbst haben die Argumente strukturiert und auch grafisch die maßgeblichen Vertragsverhältnisse dargestellt“, so Sochurek weiter.

Einige Tage nachdem der Schriftsatz beim OLG Thüringen eingereicht worden war, erreichte die Kanzlei eine Ladung zu einem Verhandlungstermin. „Ich bin sehr froh, dass wir diese Wendung in dem Verfahren herbeiführen konnten. Hier kam uns auch unsere Erfahrung im Führen von Berufungsprozessen zugute“, so Sochurek. Peres & Partner wurde erst für die Berufung beauftragt. Die erste Instanz führte die Kanzlei nicht. „Es gibt aber keinen Grund zur Euphorie. Die Tatsache, dass ein OLG-Senat in dieser Situation zu einer mündlichen Verhandlung bewegt werden kann und damit regelmäßig keine Zurückweisung im Beschlusswege erfolgen wird, ist ein Zwischenerfolg, der selten gelingt. Damit ist der Prozess noch lange nicht gewonnen“, so Sochurek abschließend.

Die finanzwelt wird weiterhin über die Entwicklungen berichten.