Weiterhin grauer Kapitalmarkt
23.02.2017
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Anleger sind zu zwei Dritteln Gläubiger der Vermögensanlagen
In Bezug auf das emittierte Volumen des vergangenen Jahres entfallen rund zwei Drittel auf Vermögensanlagen, bei denen Anleger die Stellung des Fremdkapitalgebers einnehmen. Dazu gehören vor allem Nachrangdarlehen und Namensschuldverschreibungen.
Scope Analysis betrachtet die Stellung des Anlegers als Fremdkapitalgeber im Nachrang nicht grundsätzlich negativ, denn auch bei einem AIF treten die Ansprüche der Anleger hinter denen der Fremdkapitalgeber zurück. Allerdings sollten sich Anleger darüber im Klaren sein, dass als Fremdkapitalgeber auf unternehmerische Mitwirkungsrechte verzichten und in der Regel nicht an positiven Wertentwicklungen teilnehmen. Beides sind wesentliche Merkmal klassischer geschlossener Beteiligungen.
Ausblick
Laut Scope Analysis dürften sich Anzahl und Volumen der Vermögensanlagen auch in diesem Jahr mindestens auf dem Niveau von 2016 bewegen. Wenn künftig verstärkt Crowdinvesting-Projekte mit einem Volumen von mehr als 2,5 Mio. Euro angeboten werden sollten, dürfte auch das zählbare Emissionsvolumen im Bereich der Vermögensanlage entsprechend anschwellen. Grund hierfür ist, dass ab dieser Grenze Crowdinvesting-Projekte der Prospektpflicht unterliegen.
In den nächsten Jahren wird jedoch ein Trend hin zu regulierten AIF erwartet. Für das Gros der Sachwertinvestments wird sich laut Scope das höhere Transparenz- und Schutzniveau des KAGB durchsetzen. (ahu)