Weiterhin grauer Kapitalmarkt

23.02.2017

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Trotz Einführung der KAGB gibt es nach wie vor noch einen grauen Kapitalmarkt. Das zeigt sich laut Scope Analysis auch daran, dass im vergangenen Jahr nur 24 geschlossene Publikums-AIF nach KAGB aufgelegt wurden, während es fast dreimal so viele Vermögensanlagen waren. Der Trend zu AIF dürfte nur sehr langsam voranschreiten.

Stagnation bei regulierten AIF- Wachstum bei Vermögensanlagen

Der Markt der geschlossenen Fonds unterliegt seine 2013 einer umfassenden Regulierung. Abseits der voll regulierten AIF gibt es nach wie vor sogenannten Vermögensanlagen, die nicht den strengen Anforderungen des KAGB unterliegen.

Die Emissionsaktivitäten im regulierten AIF-Markt stagnieren weiterhin auf niedrigem Niveau, während 2016 insgesamt 65 Vermögensanlagen zum Vertrieb zugelassen wurden – 50 % mehr als im Vorjahr! Diese Vermögensanlagen planen Anlegergelder in Höhe von knapp einer Milliarde Euro einzusammeln und liegen damit auf einer Höhe mit dem prospektieren Eigenkapitalvolumen der geschlossenen Publikums-AIF.

Jedoch vollzieht sich das Wachstum der Vermögensanlagen nicht zu Lasten der AIF, sondern ist vor allem auf das Kleinanlegerschutzgesetz von Juli 2015 zurückzuführen. Mit diesem wurden Anlagearten wie Nachrangdarlehen oder partiarische Darlehen überhaupt erst in den Geltungsbereich des Vermögensanlagegesetzes gestellt. Weil sie davor keine Vermögensanlagen im Sinne des Gesetzes waren, wurden sich auch nicht als solche erfasst. Die regen Emissionstätigkeiten zeigen, dass die kaum regulieren Vermögensanlagen keineswegs vom Markt verschwinden, sondern ihren Platz neben regulierten AIF behaupten und es somit weiter einen „grauen“ Kapitalmarkt gibt.

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