Weiter warten auf FinVermV
18.12.2018
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Die Finanzanlagenvermittlungs-Verordnung (FinVermV) wird erst 2019 in Kraft treten. Auch die genaue Ausgestaltung ist noch völlig offen.
Am 7. November hatte das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ vorgelegt und an die maßgeblichen Verbände verschickt. Nun ist klar: Die Verordnung wird in diesem Jahr nicht mehr in Kraft treten. So war sie bei der letzten Bundesratssitzung in diesem Jahr am vergangenen Freitag nicht behandelt worden. Erst wenn sich die Länderkammer am 15. Februar zur ersten Sitzung des neuen Jahres trifft, könnte die FinVermV dort verabschiedet werden. Somit könnte die Verordnung frühestens im März in Kraft treten. Es könnte auch sein, dass die Verordnung erst Mitte März vom Bundesrat abschließend behandelt wird. Es ist derzeit auch noch völlig offen, ob bis dahin alle kritischen Punkte wie die langjährige Aufzeichnung und Aufbewahrung aller Telefongespräche geklärt werden. (ahu)