Wann sind Restschulden im Alter vertretbar?

11.03.2021

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Die selbst genutzte Immobilie gilt gemeinhin als eines der besten Mittel der Altersvorsorge. Im Idealfall ist diese bis zum Renteneintritt abbezahlt. Unter welchen Voraussetzungen die Abbezahlung auch nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben in Ordnung ist, darüber klärt immo-finanzcheck.de auf.

Der 44-jährige Franz-Josef Götz und seine langjährige Freundin Imke (38) planen zu heiraten und wollen auch eine Familie gründen. Hierzu wäre aber auch eine räumliche Vergrößerung möglich, weshalb das Paar auch über den Umzug in Wohneigentum nach. Bei ihren Überlegungen haben die beiden auch noch ihre familiäre Situation im Blick, denn sie können damit rechnen, dass sie von ihren Eltern Häuser zumindest teilweise erben. Das Paar verfügt aktuell über ein gemeinsames Nettoeinkommen von knapp 4.500 Euro und würde gerne in die Nähe von Frankfurt ziehen. Ihnen ist wichtig, dass die Finanzierungsrate für ihr neues Zuhause nicht zu hoch und sie lange Zinssicherheit haben – mindestens 20 Jahre. Franz-Josef Götz wäre dann allerdings schon kurz vor dem Rentenalter, während seine Frau noch ein Jahrzehnt im Berufsleben vor sich hätte. Die beiden wollen zudem noch ihr Leben genießen, reisen und auch die Möglichkeit haben, in das eigene Haus etwas zu investieren. Außerdem überlegen sie, die Wohnung ihren Kindern zu übertragen. Ihr Gedanke dabei ist, dass eine werthaltige Immobilie mit Restschuld zu vererben immer noch besser ist als gar keine Immobilie zu vererben.

Solche Konstellation kennt Andreas Noever von immo-finanzcheck.de: „Mit einer guten Darstellung der zu erwartenden Vermögensentwicklung beim Kunden ist es möglich, eine Bank zu finden, die diese Finanzierung trägt. Entscheidend ist, dass die Bank sieht, wie es Kunden im Rentenalter möglich sein wird, ihre Restschuld zu tilgen. Das frühere Dogma, dass eine Immobilie bis zum Rentenbeginn abbezahlt sein sollte, gilt so nicht mehr uneingeschränkt."

Das sollte bei einer Baufinanzierung bis ins Rentenalter bedacht werden

Die Experten von immo-finanzcheck.de raten dazu, einen Überblick über die voraussichtliche Rentenhöhe zu erstellen. Als Ausgangspunkt soll hierzu die jährliche Renteninformation genommen werden, die bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden kann. Für Beamte stellt sich jedoch das Problem, dass es oft nicht leicht ist, die Pension oder das Ruhegehalt auszurechnen. Hierzu kann zwar die zuständige Besoldungsstelle weiterhelfen, jedoch kann die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb sollte die Anfrage möglichst frühzeitig gestellt werden. Außerdem können Pensionsrechner im Internet Hilfestellung geben.

Was getan werden soll, wenn diese Aspekte bekannt sind, lesen Sie auf Seite 2