Wann sind Restschulden im Alter vertretbar?
11.03.2021
Foto: © Robert Kneschke - stock.adobe.com
Wenn diese Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung oder Pension bekannt sind, sollten diese um die Ansprüche aus betrieblicher und privater Altersvorsorge ergänzt werden. Aus den jährlichen Standmitteilung ergibt sich oft, wie hoch die monatliche Rente bei Erreichen eines bestimmten Alters ist. Dabei sollte bedacht werden, dass dieses Alter nicht zwingend das Rentenalter der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Interessenten sollten dann noch dagegen rechnen, welche Ausgaben im Alter voraussichtlich erwartbar sind (lfd. Ausgaben für Lebensmittel, Auto, Kommunikation, Strom, Wasser, Körperpflege, Urlaub, Freizeit, Mitgliedschaften, aber auch Versicherungen, evtl. Wohngeld und Rücklagen für die Immobilie). Dabei sollte bedacht werden, dass bestimmte Kosten im Alter höher ausfallen dürften, z.B. Aufwendungen für Gesundheit. Zudem müssen Immobilieneigentümer bedenken, dass die Rücklagen im Alter der Immobilie erhöht werden müssen, da Reparatur- und Sanierungskosten im Laufe der Jahre steigen.
Im nächsten Schritt sollten etwaige Erbschaften betrachtet werden. Auch wenn der Zeitpunkt des Erbfalls logischerweise ungewiss ist, könnte aus einem Testament bereits hervorgehen, welche Vermögensgegenstände geerbt werden können. In manchen Fällen mache es zudem Sinn, eine Immobilie bereits zu Lebzeiten an die Kinder zu übertragen, häufig gegen Zusicherung eines lebenslangen Wohnrechts oder Nießbrauchs. Die Immobilie kann dann als Sicherheit für einen Immobilienkredit dienen. Als zusätzliche Sicherheit für die Finanzierung dienen. Ein wesentlicher Vorteil ist hierbei, dass sich der Beleihungsauflauf reduziert und die Konditionen der Finanzierung dadurch günstiger werden. Somit entsteht mehr Spielraum für die Tilgung. Zudem ist die Beleihungsgrenze höher, wenn das Objekt noch den Eltern gehört als wenn es bereits den Kindern übertragen wurde und für die Eltern ein Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch eingetragen wird.
Unter all diesen Gesichtspunkten macht für Andreas Noever auf jeden Fall Sinn, frühzeitig eine langfristige Zinsbindung anzustreben – weil man ja nie weiß, was die Zukunft bringt: „Die Immobilienzinsen sind auf einem historisch niedrigen Niveau. Es macht wenig Sinn, darauf zu spekulieren, dass sie noch weiter sinken. Der Rat kann nur lauten, eine möglichst langfristige Zinsbindung anzustreben. Sie bietet Zinssicherheit und konstante Raten für die Dauer der Laufzeit. Natürlich lässt sich die Bank dies mit einem etwas höheren Zinssatz bezahlen. Doch umgekehrt wäre es fatal, in 5 oder 10 Jahren festzustellen, dass die Zinsen steigen und die monatlichen Raten dann sprunghaft steigen.“
Für Franz-Josef und Imke war der Weg am Ende klar: Sie entschieden sich für 20 Jahre Zinsbindung mit 2 % Tilgung und der Möglichkeit, Sonderzahlungen als Sondertilgung zusätzlich zu investieren – sofern sie davon nicht doch lieber verreisen. (ahu)