Vorteilswochen

19.12.2019

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Rürup sei dabei nicht nur wegen der Steuervorteile ein beliebtes Vorsorgeprodukt. Sie sei auch deshalb beliebt, weil sie lebenslange Zahlungen und einen Hinterbliebenenschutz biete. Zudem sei es gerade vielen jungen Selbstständigen wichtig, dass die BasisRente „Hartz-4-sicher“ und somit insolvenzgeschützt sei. Dass im Fokus der Rürup-Rente ja nicht nur Selbstständige und Freiberufler stehen, ist für Thomas Heß, Organisationsdirektor Partnervertrieb der WWK Versicherungen, ein nicht zu unterschätzender Aspekt: „Anfangs umfasste die Zielgruppe nur mittelständische und kleine Selbstständige sowie Freiberufler. Aus unserer Sicht ist Rürup aber auch ein ideales Vorsorgeprodukt für die Generation 50plus, die kurz vor knapp noch eine auskömmliche Altersvorsorge aufbauen möchte.“ Diese Zielgruppe spreche man besonders an und versuche dadurch, die Rürup-Rente auch bei den Kunden populärer zu machen. Die wichtigsten Argumente für diese Art der Vorsorge seien neben den flexiblen und einfachen Einzahlungsmöglichkeiten sicherlich die sehr guten steuerlichen Vorteile. Somit komplettiere das Produkt das WWK-Angebot für die Altersvorsorge und sei fester Bestandteil der bedarfsorientierten Beratungsleistung der Vermittler. Darüber hinaus gehöre die WWK zu den wenigen Anbietern am gesamten deutschen Markt, die auf Basis der aktuellen Sterbetafeln und des aktuellen Rechnungszinses den Rentenfaktor zu 100 % auf das Gesamtguthaben garantierten.

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Wenn das Rürup-Modell ganz wesentlich auf einem Steueraspekt fußt – wie wichtig ist es dann für Makler und ihre Kunden den bevorstehenden Jahreswechsel im Auge zu behalten? Göhner erläutert dies: „Bei der Steuererklärung können Selbstständige ihre Beiträge zur Basisrente und gegebenenfalls ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend machen“. Im Jahr 2019 mit bis zu 24.305 Euro bei Alleinstehenden und bis zu 48.610 Euro bei Verheirateten. Stattliche 88 % davon könnten für dieses Jahr geltend gemacht werden. Doch nur, wer den abzugsfähigen Betrag voll ausschöpfe, sichere sich auch die vollen Steuervorteile. Deshalb sei es wichtig, dass Selbstständige gemeinsam mit ihrem Steuerberater zum Jahresende das Geschäftsjahr betrachteten und dann entschieden, welchen Beitrag sie zusätzlich in ihre BasisRente zum Aufbau der Altersvorsorge investieren möchten. Andersch ergänzt: „Selbstständige sollten rechtzeitig vor Jahresende ihre steuerliche Situation prüfen.“ Sofern sie nicht gleichzeitig in ein Versorgungswerk einzahlten, könnten sie am Jahresende einen größeren Betrag in ihre Rürup-Verträge entrichten und so ihre Steuerlast minimieren. Heß erklärt, wie es in der Praxis ablaufen sollte: „Durch die Zahlung eines Einmalbetrages zum Jahresende können Kunden je nach Höhe der Zahlung und des persönlichen Steuersatzes beträchtliche Steuervorteile erzielen. Wir weisen unsere Kunden deshalb rechtzeitig vor Jahresende auf die Möglichkeit einer Zuzahlung auf die bestehenden Verträge hin.“ Die Zuzahlung erfolge sehr einfach, nur unter Angabe der entsprechenden Vertragsnummer, und müsse bis zum 1. Dezember 2019 bei der WWK eingegangen sein. (hdm)