Vorentscheidung zur IMD II
23.01.2014
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**Am 22. Januar 2014 hat der ECON-Ausschuss über den Berichtsentwurf von *Dr. Werner Langen* zur Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD II) entschieden. Im Plenum wird das Parlament voraussichtlich am 25. Februar 2014 darüber abstimmen, so dass in den sog. Trilog, d. h. in die Gespräche zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten, eingetreten werden kann.**
(fw) Nach derzeit noch inoffiziellen Informationen des BVK hat sich der ECON-Ausschuss auf Inhalte geeinigt, die für die Versicherungsvermittler in Deutschland von großer Bedeutung sind. BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Zum einen hat sich der ECON-Ausschuss wohl dahingehend positioniert, sowohl den Direktvertrieb als auch den Internetvertrieb in den Anwendungsbereich der neuen Versicherungsvermittlerrichtlinie aufzunehmen. Auch ein generelles Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung zu Versicherungsanlageprodukten ist anscheinend vom Tisch. Das wäre ein Schritt in die von uns angestrebte Richtung." Außerdem solle auch die zwingende Offenlegung der Provisionshöhe, die so genannte „hard disclosure-Lösung", nicht verabschiedet worden sein. Stattdessen ist es der Versicherungsaufsicht zukünftig überlassen, hier weitere Guidelines (Richtlinien) zu formulieren. Der BVK bezweifelt, dass diese Aufgabenverlagerung praxisgerecht ist. Die Klärung dieser und weiterer Fragen muss jedoch abgewartet werden, bis der endgültige offizielle Regelungstext zur IMD II vorliegt.