Vollverschleierung
24.04.2019
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Die bKV kann‘s richten
Ein Blick auf die – von vielen Kassen immer wieder als nebensächlich klassifizierten – Leistungskürzungen offenbart die ganze Malaise für GKV-Mitglieder. Und dabei handelt es sich nicht nur um die immer wieder ins Feld geführten ehemaligen Zuschüsse für Brillen, die vom wirtschaftlichen Wert für die Versicherten eher nebensächlich waren. Vielmehr fand der medizinische Fortschritt immer weniger Niederschlag im Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung. Als weitere Beispiele seien hier Implantate und Kunststofffüllungen genannt. Und tatsächlich wird immer mehr Patienten der Zugang zu ganz wesentlichen Leistungen verwehrt. Beispielsweise müssen GKV-Versicherte sich damit abfinden, eigentlich dringend empfohlene Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr von ihrer Kasse bezahlt zu bekommen. An Begründungen für Ablehnungen von Kostenerstattung mangelt es dabei nicht. Mal haben sie eine neu eingeführte Altersgrenze noch nicht erreicht. Mal weil für sie im Hinblick auf die Krankheitshistorie ihrer Vorfahren kein besonderes Risiko vorliegt, an einer bestimmten Krankheit zu erkranken. So mancher Kassenpatient darf sich da glücklich schätzen, wenn er über seinen Arbeitgeber eine Zusatzpolice im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung angeboten bekommt. Rapsch bestätigt dies: „Über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhalten die Mitarbeiter einen grundlegenden Schutz. Die Leistungen der GKV wurden in der Vergangenheit jedoch kontinuerlich reduziert. Daher steigen die Zuzahlungen bzw. Eigenbeteiligungen der GKV-Versicherten. Wer Zugang zu einer besseren medizinischen Versorgung möchte, hat zwei Möglichkeiten: Entweder zahlt er die zusätzlichen Leistungen aus eigener Tasche oder er sorgt mit einer privaten Zusatzversicherung vor.“ Mit einer bKV würden Firmen ihren Mitarbeitern nicht nur eine wertvolle Zusatzleistung bieten. Sie investierten vielmehr in eine verbesserte medizinische Versorgung ihrer Mitarbeiter. Bei der bKV der DKV gebe es keine Gesundheitsprüfung. Alle Vorerkrankungen und fehlenden Zähne seien mitversichert. Es gebe zudem keine Ausschlussdiagnosen. Es bestehe also sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten. Rapsch ergänzt: „Wir steigen sogar ab Vertragsbeginn in bereits laufende Behandlungen ein. Im Zahnbereich gilt das auch für bereits bestehende Heil- und Kostenpläne. Mitarbeiter mit Vorerkrankungen und gesunde Mitarbeiter sind gleichgestellt. “Dies sei ein sofort und dauerhaft erlebbarer Mehrwert für die Mitarbeiter. (hdm)