Völlig unterschätzt

19.12.2019

Foto: © BillionPhotos.com - stock.adobe.com

Torsten Widmann, Abteilungsleiter Produktmanagement Privatkunden der WGV, erläutert: „Hier wird dem Kind eine vereinbarte monatliche Rente bezahlt, wenn es durch Unfall oder Krankheit eine Behinderung von mindestens 50 % nach dem Schwerbehindertengesetz erleidet. Dies gilt bei ausbleibender Besserung des Zustands ein Leben lang. Klar gibt es diesen nahezu grenzenlosen Schutz nicht geschenkt – ein Vermögen kostet er aber auch nicht. Burg etwa sagt: „Sie muss nicht zwingend teurer als eine normale Kinderunfallversicherung sein: Im Vergleich zu unserem umfassenden Kinderunfall Komfort-Schutz ist die erweiterte Kinderunfallversicherung „Junior Plus“ in der Hauptleistungsart Invalidität um 30 % teurer. Durch die bedarfsgerechte und individuelle Kombination der verschiedenen Leistungsarten muss der Beitrag für den Kunden daher am Ende nicht unbedingt höher sein. Bei der WGV kann die Kinderunfallversicherung für 35,40 Euro p. a. bei 100 Euro Monatsrente abgeschlossen werden. Diese kostet bei der Barmenia (KISS) 27,45 Euro.

Vorsicht vor falschen Versprechungen

Es kommt natürlich nicht nur auf den Preis, sondern zuvorderst auf die Ausstattung des Produkts an. Doch welche qualitativen Merkmale sollte eine gute Kinderinvaliditätsversicherung nach Ansicht der Experten enthalten? Groß führt dazu an: „Am wichtigsten bei der Entwicklung unserer Vorsorgeprodukte ist uns, unseren Kunden die bestmögliche Lösung ihres Problems zu bieten.“ KISS biete deshalb unter anderem einen Verzicht auf den Ausschluss angeborener Krankheiten, die bei Vertragsabschluss noch nicht ausgebrochen seien. Dies sei im Zusammenhang mit dem sehr frühen Eintrittsalter ein entscheidender Vorteil, denn angeborene Krankheiten träten häufig erst später auf, z. B. Sprachstörungen. Zudem könne eine lebenslange Rentenleistung mit einem Monatsrentenbetrag bis zu 2.000 EUR vereinbart werden. Und damit im Fall des Falles die Leistung nicht an Wert verliere, sei auch eine jährliche Erhöhung der Rentenleistung um 1,5 % möglich. Eine sehr wichtige Leistung sei das Reha-Management. Nicht nur die finanzielle Seite belaste Eltern bei einer plötzlichen Invalidität ihres Kindes. Auch grundlegende Fragen über das weitere Leben ihres Kindes beschäftigten sie. Hierfür arbeitet die Barmenia mit der ReIntra zusammen. Die Kosten für deren Beratungstätigkeit übernimmt der Versicherer bis zu 10.000 Euro.

Burg weist noch auf etwas anderes hin: „Wer eine Kinderinvaliditätsversicherung mit Schutz gegen Krankheit abschließt, sollte darauf achten, dass sie einen möglichst geringen Mindestinvaliditätsgrad zugrunde legt.“ Es sei zudem wichtig, dass Ausschlüsse klar formuliert seien. Impfschäden, Vergiftungen und Infektionen sollten mit abgedeckt sein. Es gebe nur wenige Anbieter auf dem Markt, die diese Ursachen bzw. Invalidität durch Krankheit generell absicherten. Und Widmann warnt vor vermeintlichen Lockangeboten, die suggerierten, es den Kunden besonders einfach zu machen: „Werden im Antrag unbestimmte Fragen gestellt, wie beispielsweise »Ist ihr Kind völlig gesund?«, oder wird nach »Beeinträchtigungen«, »Beschwerden«, »Auffälligkeiten« oder »Störungen« gefragt, raten wir von der Versicherung ab. Auch familiäre Erbkrankheiten dürfen im Antrag keine Rolle spielen.“ (hdm)