VGF: Lob und Tadel für AIFM-Gesetz

11.03.2013

Der Verband Geschlossene Fonds (VGF) hat anlässlich der für morgen (13.03.13) angesetzten öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages seine Stellungnahme zum AIFM-Umsetzungsgesetz eingereicht. Der VGF nimmt als Sachverständiger an der Anhörung teil.

(fw/kb) Der Verband würdigt den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme als „richtigen Schritt auf dem Weg zur Regulierung geschlossener Fonds". Positiv wertet der VGF, dass der Gesetzentwurf gegenüber dem Diskussionsentwurf vom 17.8.2012 eine Fremdkapitalquote von 60 Prozent für geschlossene Fonds vorsieht, den Anlegern weiterhin die Wahlmöglichkeit zwischen risikogemischten und nicht-risikogemischten Fonds gibt und den Katalog zulässiger Vermögensgegenstände wesentlich erweitert hat.

Die Übergangsregelungen und die Regeln zum Bestandsschutz müssen laut VGF jedoch möglichst schnell überarbeitet werden. Sie sind aus Sicht des Verbandes in mehrfacher Hinsicht „problematisch und wenig praxistauglich". So sei für eine Vielzahl der Fonds bzw. deren Manager unklar, ob überhaupt, gegebenenfalls ab wann und in welchem Umfang die Neuregelungen nach ihrem Inkrafttreten anwendbar sind.

Derzeit vertritt der VGF insgesamt 59 Mitglieder, darunter 37 Anbieter geschlossener Fonds und 22 Fördermitglieder.

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