Verbände unterstützten Vermittler bei Geldwäschegesetz
06.07.2021
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Am 1. August tritt eine weitere Verschärfung des Geldwäschegesetzes in Kraft. Der VOTUM Verband und der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW bieten Vermittlern bei dieser Thematik Unterstützung.
In Zusammenarbeit mit dem Geldwäschegesetz-Spezialisten Andreas Sutter haben die auf Finanzdienstleistungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Martin Klein und Norman Wirth, die zugleich jeweils Geschäftsführende Vorstände von VOTUM bzw. dem AfW sind, einen Leitfaden entwickelt, der insbesondere Formulare und Arbeitshilfen für die praktische Umsetzung des Geldwäschegesetzes umfasst. Dieser richtet sich an alle unabhängigen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler in Deutschland, die unter das Geldwäschegesetz fallen. Die Unterlagen sind frei zugänglich und können kostenfrei über die Webseiten von AfW und VOTUM heruntergeladen werden.
„Nicht zuletzt der Wirecard-Skandal mit seinem multiplen Behördenversagen hat gezeigt, dass auch im Bereich der Geldwäschebekämpfung erheblicher Nachholbedarf besteht. Die unabhängigen Finanzberater und Finanzberaterinnen können mithilfe des Leitfadens von AfW und VOTUM nun mit gutem Beispiel vorangehen“, so Norman Wirth.
„Die konsequente Umsetzung dieser Empfehlung sichert einen rechtskonformen Umgang mit dem komplexen Thema Geldwäsche. Die Verhinderung von Geldwäsche hat eine fundamentale Bedeutung für die Verbrechensbekämpfung. Die unabhängigen Vermittler müssen sich hierbei ihrer Verantwortung bewusst sein, auch wenn ihr Geschäftsmodell zumeist auf einer langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Kunden beruht und daher für Missbrauch weniger anfällig ist als Prozesse mit anonymen und unpersönlichen Abwicklungen“, betont Martin Klein.
VOTUM und AfW setzen sich im Dialog mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag DIKH zudem dafür ein, klare Vorgaben und Erleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen zu erreichen. Dies gilt insbesondere für eindeutige Bestimmungen, ab welcher Betriebsgröße die Bestellung von Geldwäschebeauftragen erforderlich ist.
Im Rahmen der Informationsoffensive der beiden Verbände wird es am 24. August ein Webinar geben, das allen Interessierten kostenfrei offen steht. Dieses wird von der disphere interactive gmbH sowie den Kanzlei von Wirth und Klein unterstützt. Hier können Sie sich für die Veranstaltung anmelden. (ahu)