Verbände begrüßen Bundestagsbeschluss

30.06.2017

Sowohl beim AfW als auch beim BVK freut man sich über den gestrigen Bundestagsbeschluss / Foto: © contrastwerkstatt-fotolia.com

Keine Wettbewerbsverzerrung mehr

Des Weiteren begrüßt der AfW, dass es zukünftig keine wettbewerbsverzerrenden Ausnahmen im Onlinevertrieb gibt, denn auch dort muss die Beratung der Kunden gewährleistet werden. Während Direktversicherer die Möglichkeit hatten, Produkte ohne vorherige Beratung zu verkaufen, konnten Makler so nicht verfahren. Diese Ausnahme für Versicherer im Fernabsatz ist nun im Gesetzesentwurf gestrichen. Der AfW teilte mit, sich der Möglichkeit des Robo-Advice bei wenig beratungsintensiven Produkten im Onlinevertrieb und dem Beratungsverzicht mündiger Bürger sich nicht verschließen zu wollen. Der Beschluss, dass es keinen Vertrieb ohne Beratung geben darf, wird auch vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt. Der Verband hatte bereits erfolgreich gegen das Vergleichsportal Check24 geklagt.

„Heute ist ein guter Tag für die Makler. Nicht nur wegen der so wichtigen Last-Minute-Änderungen, sondern auch weil die Branche hier – mit wenigen Ausnahmen - als Ganzes agiert hat: Makler, Pools und Initiativen wurden aktiv, Unternehmen wie Maxpool, Standard Life und Honorarkonzept haben uns bei der Beauftragung des Gutachtens von Prof. Schwintowski unterstützt und wir konnten intensive Gespräche im Bundestag – auch bei den Sachverständigenanhörungen - führen“ fasst Frank Rottenbacher die letzten Wochen zusammen.

Auch BVK zufrieden

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute zeigt sich mit dem gestrigen Bundestagsbeschluss zufrieden: „In vielen konstruktiven Gesprächen haben wir die Parlamentarier davon überzeugen können, wie bedeutend die Umsetzung der IDD ist und welch weitreichende Folgen sie für den gesamten Berufsstand sowie alle Versicherungskunden in Deutschland hat“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir sind daher sehr stolz, dass es uns gelungen ist, unsere Hauptanliegen im Gesetzeswerk wiederzufinden.“ Dem BVK gelang es zudem, das Provisionsabgabeverbot zu stärken, in dem es eigens in das Versicherungsaufsichtsgesetz aufgenommen wurde. „Damit ist allen Geschäftspraktiken der Boden entzogen, die Verbraucher mit einer Provisionsteilung zum Abschluss von Versicherungen ködern“, so der BVK-Präsident. „Bei Zuwiderhandlungen gegen das neue Gesetz erwarten sie empfindliche Strafen. Das ist gut für den Verbraucherschutz.“

Hoch zufrieden zeigt sich der BVK auch mit dem Erhalt der derzeitigen Transparenz durch den Gesamtkostenausweis von Versicherungen. „Damit ist eine Offenlegung der Provisionen vom Tisch, die für niemanden etwas gebracht hätte.“

Zuletzt konnte der BVK die Parlamentarier von der Abkehr eines Honorarannahmeverbots für Makler im Privatkundenbereich überzeugen. „Dies bedeutet - wie vom Gesetzgeber intendiert - eine wirkliche Stärkung der Honorarberatung“, sagt Heinz. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich die Regelung in der Praxis bewährt. (ahu)

www.afw-verband.de

www.bvk.de