Verbände begrüßen Bundestagsbeschluss

30.06.2017

Sowohl beim AfW als auch beim BVK freut man sich über den gestrigen Bundestagsbeschluss / Foto: © contrastwerkstatt-fotolia.com

Sowohl der AfW Bundesverband für Finanzdienstleistungen als auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) zeigen sich mit dem gestrigen Bundestagsbeschluss hoch zufrieden.

Beim AfW zeigt man sich sehr darüber erfreut, dass man selbst dazu beigetragen hat, das Gesetz auf den Weg zu bringen, denn bei der Anhörung vor gut einem Monat war Frank Rottenbacher, Vorstandsmitglied des AfW, einer der Sachverständigen. Wie der Verband in einer Presseerklärung mitteilte, habe der Bundestag mit seinem Beschluss einen massiven Eingriff in die Vergütungsfreiheit und damit auch in die grundgesetzlich geschützte Gewerbefreiheit von Versicherungsmaklern verhindert. „Wir bedanken uns bei allen AfW-Mitgliedern, Maklern, Kollegen aus Pools und Initiativen, die sich aktiv für die Interessen der Makler bei ihren Bundestagsabgeordneten eingesetzt haben. Wir haben immer wieder gehört, dass dieses Engagement in der Politik positiv wahrgenommen wurde und sind stolz auf den Erfolg unserer Initiative #EinspruchIDD“ berichtet AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

AfW mit zwei wesentlichen Kritikpunkten

Besonders zwei Punkte wurden vom Verband kritisiert: Das Provisionsgebot im Privatkundenbereich und die sogenannte Doppelbetreuungspflicht. Das Provisionsgebot im Privatkundenbereich war nach Ansicht des Verbandes verfassungswidrig, weil es einen massiven und nicht gerechtfertigten Eingriff in die Gewerbefreiheit der Versicherungsmakler darstelle. Ein vom Juristen Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski (Humboldt-Universität Berlin) erstelltes Gutachten bestätigte diese Auffassung nachdrücklich. Nach Ansicht des AfW sollten Makler auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich für Servicedienstleistungen oder auch die Vermittlung von Nettopolicen oder Beratungsdienstleistungen, die letztlich nicht zum Versicherungsabschluss führen, vom Kunden vergüten zu lassen.

Die ebenfalls kritisierte sogenannte Doppelbetreuungspflicht hätte nach Ansicht des Bundesverbandes dazu geführt, dass den Versicherern die gesetzliche Pflicht auferlegt worden wäre, auch Kunden mit bestehender Maklervollmacht zu betreuen oder aber die Versicherungsmakler zu beaufsichtigen.

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung dazu: „Das war knapp! Aber unsere überzeugenden und argumentativ hinterlegten Argumente sind – flankiert auch von dem Schwintowski-Gutachten – bei den Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition auf sehr fruchtbaren Boden gefallen. Wir hatten unsere Forderungen sofort nach Veröffentlichung des Gesetzentwurfs klar formuliert und begründet. Wir haben mit sehr vielen Entscheidungsträgern aus der Politik gesprochen und die Makler aufgerufen, an ihren Bundestagsabgeordneten heranzutreten, das Schwintowski-Gutachten vorzulegen und für ihren Status als Sachwalter des Kunden aktiv einzutreten. Viele haben das getan und damit auch bei den Bundestagsabgeordneten das Bewusstsein für den Berufsstand Versicherungsmakler und seine gesamtgesellschaftliche Bedeutung sehr geschärft.  Wenn nun unsere wesentlichen Änderungsforderungen Erfolg hatten, ist dies zum Großteil auf diese breite Unterstützung zurückzuführen.“

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