Unterschiede bei Bereitstellungszinsen
02.08.2017
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Der Boom auf dem Immobilienmarkt hat auch Auswirkungen auf die Immobilienfinanzierung. Gerade in gefragten Städten sind nur wenige Bestandsobjekte auf dem Markt, weshalb dort immer häufiger Bauträgerobjekte nachgefragt werden. Damit wird das Thema Bereitstellungzinsen und bereitstellungszinsfreie Zeit für immer mehr Kreditnehmer wichtig.
Laut einer aktuellen Untersuchung der Interhyp AG werden 20 % aller Finanzierungen für eigene Bauvorhaben und 15 % für den Kauf von Bauträgerimmobilien verwendet. Besonders in Großstädten werden Bauträgerobjekte nachgefragt, denn hier liegt der Anteil der Finanzierungen für diese Objekte bei 40 %. Das hat Auswirkungen auf die Finanzierung.
Bestandsimmobilien werden kurz nach Abschluss des Geschäftes finanziert, Bauträgerobjekte hingegen schrittweise. Vor allem der Baufortschritt ist für die Fälligkeit der Raten entscheidend. Diese Abruffristen bringen für die Immobilienfinanzierung deutliche Unterschiede mit sich. Die aktuelle Wohntraumstudie von Interhyp zeigt, dass bei 47 % aller Immobilieneigentümer die eigenen vier Wände später fertig waren als ursprünglich geplant. Stockt es auf der Baustelle, schiebt sich die Auszahlung eines Teildarlehens auf. Das lassen sich Banken bezahlen.
"Wie teuer ein Darlehen wirklich ist, hängt nicht nur allein vom Effektivzins ab – sondern auch von den Kosten für verspätet abgerufene Kredittranchen“, erläutert Mirjam Mohr, Vorstandsmitglied bei der Interhyp AG. Dabei schwanken die Bereitstellungszinsen bei den 400 von Interhyp untersuchten Instituten deutlich. So liegen diese Gebühren je nach Anbieter zwischen rund 2 % und 3 % jährlich, mehrheitlich jedoch bei 3 %. Jedoch ist nicht nur die Höhe der Konditionen für den Kreditnehmer entscheidend, sondern auch die bereitstellungszinsfreie Zeit, als der Zeitpunkt, an dem sie erhoben werden. Während bei manchen Banken die Darlehensnehmer die Bereitstellungszinsen mit dem Anfang der Darlehenslaufzeit entrichten müssen, werden sie bei anderen Instituten erste im dritten, vierten oder sechsten Monat fällig. Einige Banken verlangen diese sogar erst ab einem Jahr. „Kreditnehmer, die selbst bauen oder vom Bauträger kaufen, müssen neben den Effektivzinsen dringend die Frage klären, ab wann und in welcher Höhe Bereitstellungszinsen anfallen. Ein günstiges Darlehen mit niedrigen Effektivzinsen kann sonst bei einer Bauverzögerung schnell zu einem Teuerdarlehen werden“, erklärt Mohr. (ahu)