Unternehmenskasse als alternatives Modell in der bAV für Unternehmen

07.06.2021

Frank Strehlau, Vorstandsvorsitzender bacon pension trust AG / Foto: © bacon pension trust AG

Unterstützungskasse als betriebswirtschaftlich, steuerlich und rechtlich sicherer Rahmen

Dabei gründet ein Unternehmen mit der Unternehmenskasse eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die Durchführung einer Versorgungszusage für einen Arbeitgeber organisiert und betriebliche Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, für sonstige Personen, die mit dem Unternehmen vertraglich verbunden sind und gegebenenfalls deren Hinterbliebenen in dessen Auftrag durchführt. Die Unterstützungskasse stellt stets ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar und kann in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder sogar einer Stiftung organisiert sein.

Die Unterstützungskasse schafft einen betriebswirtschaftlich, steuerlich und rechtlich etablierten und sicheren Rahmen, um die Ruhestandsversorgung für Führungskräfte, Mitarbeiter und alle anderen Personen, die mit dem Unternehmen verbunden sind, abzusichern. Bei der versicherungs- und produktunabhängigen pauschaldotierten Unterstützungskasse werden die Zusagen beispielsweise mit drei Prozent jährlich verzinst.

Finanzierungskosten nach bilanziellen Vorgaben selbst bestimmen

Die Beträge, die ein Unternehmen an die eigene Unternehmenskasse dotiert, können als Aufwand steuerlich geltend gemacht, ohne dass sie wirklich abfließen müssen. Damit wird die Steuerlast für ein Unternehmen ganz erheblich reduziert. Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ermöglicht als eigene „Bank“ des Unternehmens die freie Finanzierung von Investitionen und des sonstigen Kreditbedarfs, wobei das Unternehmen seine Finanzierungskosten nach bilanziellen Vorgaben selbst bestimmt.

Die Erträge aus diesen Dotierungen wiederum werden in der steuerbefreiten Unternehmenskasse erwirtschaftet und können vom Unternehmen wiederum für Investitionen oder sonstige betriebliche Zwecke genutzt werden. Die Altersvorsorge der Mitarbeiter ist jederzeit gesichert, da das Geld in der Unternehmenskasse entweder extern verwaltet wird oder, völlig legal, zurück ins Unternehmen fließt, um darüber die Liquidität zu mehren.

Möglichkeit der nachträglichen bilanzpolitischen Anpassungen

Steuerrechtlich ist dies durch § 4d Einkommensteuergesetz abgesichert: „Zuwendungen an eine Unterstützungskasse dürfen von dem Unternehmen, das die Zuwendungen leistet (Trägerunternehmen), als Betriebsausgaben abgezogen werden […].“ Die individuelle Höhe der Dotierung, die Eigenfinanzierung oder auch die Anerkennung der Dotierung als Betriebsausgaben und die Steuerfreiheit der Erträge ist grundsätzlich nie fraglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit der nachträglichen bilanzpolitischen Anpassungen gemäß § 4d Abs. 2 Satz 2 EStG: Das Unternehmen kann auch nach Ablauf des Bilanzjahres ausnahmsweise bis einen Monat nach Aufstellung oder Feststellung der Bilanz des Trägerunternehmens die Dotierung/Zuwendung noch für das abgelaufene Wirtschaftsjahr durch eine Rückstellung gewinnmindernd berücksichtigen.

Zugleich sind die Begünstigten über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit abgesichert. Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert sowohl die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften als auch die laufenden Renten im Fall einer Insolvenz des Trägerunternehmens. Dafür zahlt die Firma einen Beitrag an den Verein.

Mit der Unterstützungskasse erhalten Berater eine Alternative an die Hand, um eine attraktive Lösung in der betrieblichen Altersvorsorge bei ihren Mandanten zu positionieren – ohne Haftungs- und Stornorisiken, ohne Argumentationsschwierigkeiten wegen einer Versicherungsnähe und mit einer sehr hohen Flexibilität für den Unternehmer und die Mitarbeiter.

Gastbeitrag von Frank Strehlau, Vorstandsvorsitzender bacon pension trust AG