"Uns gefällt die Teilzeitklausel in der BU"

25.07.2019

Peter Schneider, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN / Foto: © MORGEN & MORGEN

"In den vergangen Tagen haben wir viel über die Teilzeitklausel gelesen. Macht Sie überhaupt Sinn und ist sie eigentlich nicht total intransparent? Um es gleich vorwegzunehmen: Wir halten die Teilzeitklausel für eine innovative Weiterentwicklung.

Die neue Teilzeitklausel. Sie trifft den Kern der Berufsunfähigkeit. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, die Teilzeitklausel mit einer eigenen Analysefrage in unser Vergleichsprogramm für Versicherungstarife aufzunehmen. Nutzer unserer Software M&M Office können die Teilzeitklausel schon jetzt in ihre Beratung integrieren.

Ist die Klausel sinnvoll?

Gewollt ist mit dieser Klausel eine Gleichstellung von Teilzeitkräften im Verhältnis zu ihrer Versicherungsprämie. Stellen wir uns einen Beruf vor, in dem eintönig in Vollzeit 100 Prozent der Arbeit erledigt wird und bei einer Halbtagsstelle genau 50 Prozent der Arbeit – prägende Tätigkeiten sind in diesem Beispiel also bewusst vernachlässigt. Wir haben also eine Vollzeit- und eine Teilzeitkraft, die beide die gleiche Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben und die gleiche Prämie zahlen. Nach den am Markt üblichen Bedingungen muss die Vollzeitkraft weniger als vier Stunden täglich nicht mehr in der Lage sein, den Beruf auszuüben, die Teilzeitkraft weniger als zwei Stunden. Bei gleicher Absicherungsleistung muss also die Teilzeitkraft wesentlich stärker gesundheitlich beeinträchtigt sein, um die gleiche Leistung zu erhalten – bei gleicher Prämie!

Unser Umfeld verändert sich. Menschen wünschen sich mehr Flexibilität. Aufgrund verschiedener individueller Umstände werden Teilzeitarbeitsmodelle immer attraktiver. Die Teilzeitklausel könnte aktueller nicht sein und ist somit eine durchaus sehr interessante Idee. Denn der Großteil der heute vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wird nicht mit Sicherheit ausschließen können, nicht doch einmal seine Arbeitszeit zu reduzieren. Eine Teilzeitklausel ist also für jede Person eine sinnvolle Lösung.

Ob die AVB in der BU mit der Teilzeitklausel intrasparent werden, lesen Sie auf Seite 2