Union Investment startet Rentenlaufzeitfonds

28.02.2023

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Union Investment bietet ab sofort den Rentenlaufzeitfonds „UniEuroRenta Unternehmensanleihen 2028“ an, mit dem Anleger von den Chancen weltweiter Unternehmensanleihen profitieren können. Die Zeichnungsfrist dauert vom 27. Februar bis 29. März 2023. Die Auflegung findet am 30. März 2023 statt. Laufzeitende ist der 15. September 2028.

Der „UniEuroRenta Unternehmensanleihen 2028“ ermöglicht es Anlegern, breit gestreut in ein Euro-Rentenportfolio mit fester Laufzeit zu investieren. Der Fokus liegt dabei auf Unternehmensanleihen weltweiter Emittenten mit Investmentgrade-Rating. Daneben werden maximal 20 % des Fondsvermögens in Hochzinsanleihen angelegt. Als Beimischung können auch Anleihen von Emittenten aus osteuropäischen Schwellen- bzw. Entwicklungsländern erworben werden. Für das Portfolio kommen ausschließlich Papiere in Frage, deren Laufzeit spätestens mit Fälligkeit des Fonds endet. Dadurch wird das Risiko von Zinsanstiegen und den damit verbundenen Kursrückgängen zum Laufzeitende begrenzt.

Unternehmensanleihen bieten wieder attraktive Renditechancen

Steigende Zinsen haben an den Rentenmärkten zu einem signifikanten Renditeanstieg geführt. „Hierdurch eröffnen sich wieder attraktive Anlagemöglichkeiten für Investoren. Unternehmensanleihen mit guter Bonität rentieren aktuell so hoch wie seit zehn Jahren nicht mehr“, so Fondsmanager Vincent Ehlers.

Der „UniEuroRenta Unternehmensanleihen 2028“ eignet sich für Anleger, die die Ertragschancen von weltweiten Unternehmensanleihen nutzen möchten. Dazu sollten sie ihr Kapital mittelfristig anlegen wollen bzw. einen Anlagehorizont bis zum Laufzeitende des Fonds mitbringen und mäßige Wertschwankungen akzeptieren. Der Einstieg ist nur über eine Einmalinvestition während der Zeichnungsphase möglich.

Vorzeitiger Verkauf möglich

Die Laufzeit des „UniEuroRenta Unternehmensanleihen 2028“ endet am 15. September 2028. Anleger können aber auch während der Laufzeit jederzeit Fondsanteile veräußern. Es ist allerdings vorgesehen, dass bei einem vorzeitigen Verkauf eine Dispositionsgebühr von 1,0 Prozent des Anteilwertes erhoben wird, die dem Fondsvermögen gutgeschrieben wird. Dieser Rücknahmeabschlag entfällt am Laufzeitende. (ml)