Tödlicher Giftmüll
07.12.2015
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Ziel des Gesetzgebers bei der Umsetzung des KAGB war es, mit den AIFs eine voll regulierte Anlageform zu etablieren. 2015 rätselten wir über einen Einbruch in den Platzierungsvolumina.
Nun stellt sich heraus, dass zahllose Vermittler hohe Platzierungsvolumina geschrieben haben – nur leider mit Produkten aus der Schmuddelecke des Marktes. Das rächt sich jetzt.
Im Koalitionsvertrag der regierenden „Großen Koalition“ ist zu lesen: „Kein Finanzmarktakteur, kein Finanzprodukt und kein Markt darf in Zukunft ohne angemessene Regulierung bleiben.“ Ziel des KAGB war u. a. die Etablierung eines voll regulierten „weißen“ Marktes, der unter Umsetzung europäischer Richtlinien die Assetklasse „AIF“ hervorbringen sollte. Durch die mit internen Kontrollelementen ausgestattete Struktur war beabsichtigt, die Sicherheit des Anlegers an die erste Stelle zu setzen, was mittelbar auch die Absicherung des Vermittlers und Beraters nach sich zieht.
Merkwürdigerweise schien auch 2015 das Interesse weiter Kreise der Vermittlerschaft an den voll regulierten Produkten überraschend verhalten. Überraschend, denn die regulatorisch eingebauten Sicherheiten der AIFs boten den Vermittlern und deren Kunden erstmals eine bislang unbekannte Transparenz. Die Branche hatte teilweise mit einer weit enthusiastischeren Annahme gerechnet, es herrschte Ratlosigkeit. Heute erfahren wir – und es wird fast täglich aufs Neue bestätigt – dass die früheren Platzierungsvolumina nicht komplett verschwunden sind, sie sind nur zu einem wesentlichen Teil in die dunkelgraue Ecke des Graumarkts gewandert. Viele hunderte, wenn nicht tausende Vermittler, haben die Gelder ihrer Kunden in Anlagen von Anbietern wie Faktum Finance, Captura, BWF, Queens Gold, Premium Safe und wörtlich dutzenden weiteren Anbietern dieser Qualität gesteckt. Die meisten dieser Anlagen waren als unregulierte Produkte, gern als Nachrangdarlehen, ausgestaltet, denn diese benötigten keinen von der BaFin gestatteten Prospekt. Wir reden von Anlagevolumina von in 2015 geschätzten ca. 300 Mio. Euro, die von Vermittlern in 2015 in diese düsteren Winkel vermittelt wurden.
Unbelehrt oder unbelehrbar?
Der Trick, den Vermittler zum Schreiben zu bringen, war fast immer gleich: Erstens war zur Vermittlung keine Zulassung nach § 34f Ziffer 2 oder 3 notwendig, so dass auch Gelegenheitsvermittler aktiviert werden konnten. Zweitens gab es neben der Abschlussprovision meist auch eine hohe Bestandsprovision. Dem Autor dieser Zeilen ist mindestens ein Anbieter bekannt, bei dem der Vermittler, hätte er einen Bestand von 3 Mio. Euro Anlegergeld aufgebaut, monatlich weit über 10.000 Euro Bestandsprovision hätte kassieren sollen. Der Anleger sollte trotzdem teilweise weit über 8 % Verzinsung pro Jahr erhalten.
Kaum eines der genannten geplatzten Produkte ist durch eine Vermögensschadensversicherung abgedeckt. Nirgends konnte ein Negativtestat der BaFin vorgewiesen werden. Eine Plausibilitätsprüfung war faktisch nicht möglich. Und trotzdem wurden – und werden auch heute noch – diese Produkte vermittelt. Volle Haftung, viele teure Klagen, das ist das Schicksal dieser Vermittler heute. _(cs)
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