Steuererklärung nicht abgegeben - Was droht bei verpasster Frist?

12.08.2020

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Neben dem Verspätungszuschlag kann das Finanzamt ein Zwangsgeld festsetzen. Zunächst bekommen Sie aber in der Regel nur eine Zwangsgeldandrohung per Post mit einer letzten Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Diese sollten Sie nicht verstreichen lassen, sondern die Steuererklärung innerhalb dieser Frist abgeben. So wird auch das Zwangsgeld nicht fällig. Andernfalls wird es ernst und Sie müssen das Zwangsgeld bezahlen.

Wenn Verspätungszuschlag und Zwangsgeld ihren Zweck nicht erfüllt haben, hat das Finanzamt schließlich noch die Möglichkeit Ihre Besteuerungsgrundlage zu schätzen und einen entsprechenden Steuerbescheid zu erlassen. Einzige Möglichkeit den Schätzbescheid noch abzuändern, ist Einspruch einzulegen. Dafür hat man einen Monat nach dessen Bekanntgabe Zeit.

Sind Sie überhaupt verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

Was viele nicht wissen: Oft sind Arbeitnehmer gar nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Mit der freiwilligen Abgabe kann man sich vier Jahre Zeit lassen.

Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht u.a. in diesen Fällen: Selbstständige, Rentner und Vermieter müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Dieser beträgt 2019 für Singles 9.168 EUR und für Ehepaare 18.336 EUR. Auch müssen etwa Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Arbeitslohn mehr als 410 EUR Nebeneinkünfte haben, eine Steuererklärung abgeben. Und auch wer im Steuerjahr bei 2 Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt war, ist zu einer Steuererklärung verpflichtet. Dasselbe gilt für Personen, die eine Lohnersatzleistung von mindestens 410 EUR bezogen haben (z.B. Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter-, Elterngeld) und für Personen, die Abfindungen von ehemaligen Arbeitgebern erhalten haben. Eine Pflicht besteht beispielsweise auch dann, wenn ein Ehepartner das ganze Jahr oder zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6 hatte.

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