So viele BU-Anträge werden abgelehnt

10.06.2021

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Die Seele wird immer mehr zum Problem

Der häufigste Grund, warum Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ist nach außen nicht sichtbar: Die Seele. So waren im Rentenzugang 2019 43 % aller Erwerbsminderungsrenten auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Bei privaten BU-Verträgen liegen die Zahlen zwar etwas niedriger. Dennoch sind auch hier seelische Probleme immer häufiger Leistungsauslöser und bauen ihre Spitzenposition sogar weiter aus – mit Folgen für die Versicherer: „Im Untersuchungsjahr 2019 gingen knapp 28 % der anerkannten BU-Fälle auf psychische Erkrankungen zurück. Diese Entwicklung birgt für BU-Versicherer einigen Sprengstoff“, so Michael Franke. Auch gut qualifizierte Erwerbstätige in vermeintlich attraktiven Berufsgruppen seien vor psychischen Problemen nicht gefeit.

Die häufigsten Ablehnungsgründe

In der Untersuchung wurden auch die Gründe erforscht, warum die Versicherer eine BU-Leistung ablehnen. In 60 % der Fälle wurde der vertraglich vereinbarte BU-Grad nicht erreicht, ein Anstieg um fünf Prozentpunkte gegenüber der Vorjahresuntersuchung. Dieser Grund spielt vor allem bei psychischen Erkrankungen eine Rolle und sorgt dort für 68 % der Leistungsablehnungen. An Bedeutung verlieren hingegen Anfechtungen und Rücktritte, die nur noch für 20 % aller Ablehnungen sorgen, fünf Prozentpunkte weniger als ein Jahr zuvor. Eine untergeordnete Rolle spielt, dass die diagnostizierte Berufsunfähigkeit vorrausichtlich weniger als sechs Monate anhält und damit der Prognosezeitraum nicht erfüllt wird: In lediglich einem von neun Fällen wurde aus diesem Grund die Leistung verweigert. Überproportional häufig von Verweigerungen von BU-Leistungen betroffen sind junge Erwachsene: So werden fast die Hälfte aller Ablehnungen wegen Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht gegenüber Versicherten unter 35 Jahren ausgesprochen.

Ob dem BU-Antrag schlussendlich stattgegeben wird, hängt auch sehr stark mit dem Leistungsauslöser zusammen: So fallen bei Leistungspraxisstudie bei Krebs neun von zehn Entscheidungen zugunsten der Versicherten aus, bei psychischen Erkrankungen müssen Versicherte hingegen eher mit Ablehnung rechnen: Hier erhalten die Versicherten nur in 71 % der Fälle eine BU-Rente. Etwas besser sieht es hingegen bei Krankheiten des Nervensystems aus, unter die nach der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten“ Parkinson- und Alzheimer-Erkrankungen, Multiple Sklerose, Epilepsie und Lähmungssyndrome fallen: Bei diesen wird in vier von fünf Fällen dem BU-Antrag stattgegeben.

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