So unterstützt JDC seine Partner bei der FinVermV

02.08.2019

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Vor wenigen Tagen erschien der überarbeitete Entwurf der neuen FinVermV, auf den die Branche seit vergangenem November gewartet hatte. Gerade das Taping und die geänderte Aufsicht dürften für viele Finanzanlagenvermittler großen Aufwand bedeuteten. Die JDC AG bietet ihren Vermittlern in beiden Bereichen Unterstützung an.

Vergangene Woche hatte das lange Warten endlich ein Ende: Es wurde ein neuer Referentenentwurf für die neue FinVermV veröffentlicht (finanzwelt berichtete). Dieser soll im September den Bundesrat passieren. Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten wird aber noch ein gutes Jahr vergehen: Anders als bei anderen Gesetzen soll die Regelung nicht nach Verkündung im Bundesgesetzblatt, sondern erst nach einer zehnmonatigen Übergangsfrist in Kraft treten, womit die neuen FinVermV wahrscheinlich ab 1. August 2020 gilt. Diese Regelung wird in der Branche begrüßt. Ebenfalls positiv wird in der Branche aufgenommen, dass die Zielmarktbestimmungen gelockert wurden. So müssen sich Finanzanlagenvermittler zwar dazu verpflichten, sich die für die Beratung nötigen Informationen zu beschaffen, um so „eine Vereinbarkeit der Finanzanlage mit den Bedürfnissen des Anlegers unter Berücksichtigung des Zielmarktes (…) sicherzustellen.“ Damit ist eine Vermittlung außerhalb des Zielmarktes aber nicht mehr kategorisch ausgeschlossen.

Und die Schattenseiten…

Weitaus weniger positiv werden in der Branche hingegen zwei andere Bestimmungen der neuen FinVermV aufgenommen: So ist die Pflicht zur Telefonaufzeichnung („Taping“) weiterhin Teil des Referentenentwurfs "Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, zum Zweck der Beweissicherung die Inhalte von Telefongesprächen und sonstiger elektronischer Kommunikation aufzuzeichnen, sobald sie sich auf die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen (…) beziehen." Außerdem sollen die Vermittler mit Sondererlaubnis ab Anfang 2021 nicht mehr durch die IHKen, sondern durch die BaFin beaufsichtigt werden (finanzwelt berichtete).

Die neuen Bestimmungen bezüglich Taping und BaFin-Aufsicht bedeuteten für die freien Finanzanlagenvermittler sowohl technischen, organisatorischen als auch finanziellen Aufwand. Damit sich dieser in Grenzen hält, bietet JDC seinen Partnern in den betroffenen Bereichen Unterstützung an. So unterstützt der Maklerpool seine Partner bezüglich des Tapings mit dem MiFID-Recorder, einem operativen und technischen Tool, um die wesentliche Auslagerung der Telefonaufzeichnung prüfungssicher und konsequent FinVermV-konform abzubilden. Der JDC MiFID-Recorder ist bereits seit längerer Zeit im JDC Haftungsdach im Einsatz und bedeutet für den Nutzer keinen zusätzlichen Administrations-, Implementierungs- und Wartungsaufwand mit sich.

Die neue BaFin-Aufsicht wird für die freien Finanzanalagenvermittler mit erheblichen Kosten verbunden sein, denn die Behörde benötigt dafür angeblich ca. 2.000 neue Mitarbeiter. JDC-Vermittler können diese Kosten umgehen, indem sie entweder vertraglich gebundene Vermittler unter dem JDC-Haftungsdach werden oder für ihre Investmentkunden die vermögensverwaltende Lösung FINE FOLIO nutzen, die JDC vor kurzem gestartet hat (finanzwelt berichtete). Mit der FINE FOLIO-Produktfamilie können JDC-Partner ihren Kunden eine passende Lösung für jeden Anlegertyp und damit einen Rund-um-Service in Sachen Kapitalanlagen bieten – und das auch ohne BaFin-Aufsicht. (ahu)