Kommt 2021 die BaFin-Aufsicht?

24.07.2019

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Im übernächsten Jahr soll die BaFin die Aufsicht über die 34f-Vermittler erhalten. Innerhalb der Branche ist das Thema hoch umstritten. Profitieren sollen davon die Verbraucher

In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU und SPD beschlossen, die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler auf die BaFin zu übertragen. Diese Maßnahme ist bei den Betroffenen hoch umstritten und vor kurzem hat die Initiative „Pools für Makler“ ein Papier verabschiedet, in dem fünf Gründe genannt werden, warum die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler weiterhin bei der IHK bleiben sollen (finanzwelt berichtete). Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute fürchtet sogar, dass viele Vermittler vom Markt verschwinden werden, wenn die BaFin-Aufsicht kommt (finanzwelt berichtete). Zudem würden vermutlich 30.000 Vermittler doppelt beaufsichtigt werden, da die Aufsicht über die Versicherungsvermittler weiterhin durch die Gewerbeämter erfolgen soll.

Ungeachtet dieser Kritik schreiten die Pläne zur Übertragung der Aufsicht aber weiter voran. So berichtetet nun die F.A.Z., dass die BaFin im Jahr 2021 die Aufsicht über die freien Finanzvermittler übernehmen soll. Das Blatt beruft sich dabei auf ein Eckpunktepapckier, das das Bundesfinanzministerium mit den Ministerien für Justiz und Wirtschaft abgestimmt ist.

Um weiterhin als Finanzanlagenvermittler arbeiten zu dürfen, müssen weiterhin Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse ebenso nachgewiesen werden wie eine Berufshaftpflichtversicherung und Sachkunde. Diese Nachweise werde die BaFin prüfen. In dem Papier sei von einem „sukzessiven und risikoorientieren Vorgehen“ die Rede, das Anfang 2021 bei den großen Vertriebsgesellschaften beginnen solle. Für die Überprüfung seien maximal zwei bis fünf Jahre eingeplant.

Bessere Qualität durch einheitliche Aufsicht?

Laut Bundesjustizministerium würden die Verbraucher von der einheitlichen Aufsicht unter dem Dach der BaFin profitieren, denn die Behörde habe die nötige Erfahrung und Expertise, um bundesweit eine hohe und einheitliche Qualität der Aufsicht zu gewährleisten. Damit werde die Grundlage für eine seriöse Finanzanlagenvermittlung und das Vertrauen der Anleger geschaffen. Mitte 2020 solle die Gesetzgebung abgeschlossen sein. (ahu)