So können Berater vom Widerrufsjoker profitieren
15.11.2019
Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Foto: © Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
In erster Linie ist der Widerruf von Kredit- und Darlehensverträgen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen worden sind, möglich. Das Besondere daran: In diesen ist oftmals auch der effektive Jahreszins falsch angegeben worden, was wiederum die Rückabwicklung möglich macht – auch wenn Widerrufsbelehrung beziehungsweise Widerrufsinformation korrekt sein sollten.
Rechtsinstitut der Verwirkung ausschließen
Aber: Auch wenn EuGH und BGH die Möglichkeit des „ewigen“ Darlehenswiderrufs prominent bestätigt haben, sind Banken natürlich nicht sonderlich heiß darauf, Immobilienkredite aufzulösen und die Darlehensnehmer daraus zu entlassen. Sie beziehen sich unter anderem auch auf das sogenannte Rechtsinstitut der Verwirkung, um den Widerruf seitens der Kunden abzulehnen: Der Kunde habe zu lange mit dem Widerruf gewartet und damit sein Widerrufsrecht verwirkt. Wichtig ist deshalb, die Zinslast genau zu berechnen und die Fehler des Vertrages genau darzulegen, um die Gerichte zu überzeugen, um den Widerruf aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung beziehungsweise Widerrufsinformation durchzusetzen und in der Folge wesentlich günstiger neu finanzieren zu können.
Rechtschutzversicherungen müssen in solchen Widerrufsfällen einspringen. Sie können die Deckungszusage nicht einfach verweigern, auch wenn die Versicherung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags noch nicht bestanden hatte. Denn der den Rechtsschutzfall auslösende Pflichtenverstoß ist die Ablehnung des erklärten Widerrufs durch die finanzierende Bank. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt.
Für Vermittler und Berater kann dieses Instrument in der Praxis großen Nutzen stiften. Sie können ihren Kunden erhebliche finanzielle Mehrwerte bieten und die Immobilienfinanzierung erleichtern. Vermittler und Berater sind in der Lage, Kunden zur Prüfung der Widerrufsfähigkeit durch einen spezialisierten Anwalt zu motivieren und nach der erfolgreichen Rückabwicklung eine neue Finanzierung auf die Beine zu stellen. Wichtig ist eben, dass der Widerrufsprozess sehr professionell aufbereitet und durchgeführt wird. Banken sind harte Gegner, aber durch präzise Analysen und Bewertungen des Sachverhalts sind die Erfolgsaussichten sehr groß.
Gastbeitrag von Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH