So berührt Corona die Betriebsschließungsversicherung

23.03.2020

Rechtsanwalt Tobias Strübing, Foto: © Wirth - Rechtsanwälte

  1. Mein Betrieb ist nur teilweise geschlossen. Zahlt eine Betriebsschließungsversicherung dann auch?

Teilweise zahlen Betriebsschließungsversicherungen auch in diesen Fällen. Das ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

  1. Was zahlt so eine Betriebsschließungsversicherung?

Das kommt darauf an, was sie vereinbart haben. Wenn ein Mitarbeiter wegen Covid-19 in Quarantäne ist, dann übernehmen viele Versicherer dessen Lohnkosten. Wenn der ganze Betrieb schließen muss, werden meisten bestimmte Tagessätze für den Zeitraum gezahlt, den sie mit der Versicherung vereinbart haben.

  1. Haben Entschädigungsansprüche nach dem InfSG Einfluss auf den Versicherungsschutz?

Ja. Teilweise ist vereinbart, dass keine Versicherungsleistung erbracht wird, wenn aufgrund der Schließung ein Entschädigungsanspruch bei den entsprechenden Behörden besteht. In vielen Fällen dürfte ein solcher Entschädigungsanspruch allerdings nicht bestehen. Selbst wenn so ein Entschädigungsanspruch bestehen sollte, ist in vielen Versicherungsbedingungen vereinbart, dass Versicherungsnehmer berechtigt sind, vom Versicherer ein zinsloses Darlehen in Höhe der Versicherungsleistung zu verlangen.

  1. Die Versicherung hat den Schaden abgelehnt oder reagiert nicht. Was ist zu tun?

Sie sollten unbedingt einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen, der auf diesem Gebiet schon Erfahrungen gesammelt hat. (ahu)