So berührt Corona die Betriebsschließungsversicherung

23.03.2020

Rechtsanwalt Tobias Strübing, Foto: © Wirth - Rechtsanwälte

Seit vergangener Woche haben bundesweit tausende Betriebe geschlossen und wann sie wieder aufmachen dürfen ist derzeit ungewiss. Gegen die finanziellen Folgen der Schließung gibt es eine Betriebsschließungsversicherung. Jedoch läuft dabei längst nicht alles so, wie es laufen sollte. Zeit für Aufklärung.

Es mehren sich die Fälle, in denen Versicherer die Zahlung von Leistungen im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung mit fragwürdigen Begründungen verweigern. „In dieser Situation beweist sich jetzt, wer ein fairer Versicherer ist – und wer nicht. Es ist zu hoffen, dass hier nicht auf Zeit und Finanzkraft gespielt wird, sondern faire Lösungen auf gleicher Augenhöhe gesucht und gefunden werden“, erklärt Fachanwalt Tobias Strübing LLM, von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Wirth Rechtsanwälte, die folgende FAQs entwickelt hat, um für mehr Klarheit in dieser Sache zu sorgen.

  1. Mein Betrieb muss wegen Covid-19 geschlossen bleiben. Welche Versicherung zahlt meine Schäden?

Grundsätzlich tritt dafür die Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Praxisausfallversicherung ein. In der Betriebsunterbrechungsversicherung muss aber mindestens eine zusätzliche Deckungserweiterung für behördliche Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz vereinbart sein. Teilweise greifen auch Deckungserweiterung auf so genannte unbenannte Gefahren.

  1. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Versicherung zahlt? 

Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab, die sie vereinbart haben. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, können sie also den Versicherungsbedingungen entnehmen. In vielen, wenn nicht sogar den meisten Fällen ist aber vereinbart, dass die “zuständige Behörde eine Betriebsschließung behördlich angeordnet haben muss”.

  1. Reichen die bisher erlassenen allgemeinen Anordnungen oder muss sich die Anordnung zur Schließung konkret an mein Unternehmen richten, damit ich Versicherungsschutz habe?

Auch das hängt von den einzelnen Versicherungsbedingungen ab und ist gegenwärtig in vielen Fällen streitig. Es dürfte in sehr vielen Fällen aber so sein, dass allgemeine und zum Teil überregionale Anordnungen ausreichen. In den meisten Versicherungsbedingungen ist nicht geregelt, dass sich die behördliche Anordnung unmittelbar an das betroffene Unternehmen richten muss.

Weitere wichtige Fragen werden auf Seite 2 beantwortet