Sicherheit für private (Haftungs-)Risiken
10.11.2015
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet.
2015-11-11 (fw/db) Erstmals bewertete die Rating-Agentur Franke und Bornberg GmbH die Tarife der Privaten Haftpflichtversicherung (PHV). Der Versicherer meldet in allen vier Kategorien die Bewertung „Hervorragend“ (FFF). Dies gilt für die Versicherungslösungen und Tarife Grundschutz Single, Grundschutz Familie sowie Topschutz Single und Topschutz Familie.
Nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch haftet jeder unbegrenzt mit seinem ganzen Vermögen für Schadensersatz. Eine Privathaftpflicht kann diesen bis zu einem bestimmten Grad übernehmen. Die Private Haftpflichtdeckung gehört damit zu den wichtigsten Versicherungen für Privatkunden.
Analyse mit Fokus auf das Wesentliche
Getestet wurden von der Rating-Agentur 383 Tarife von 84 Versicherern. Zugrunde lagen den eigenen Analysen dabei die Versicherungsbedingungen im Detail. Leistungsversprechen, Regulierungspraxis oder Marketing-Argumente konnten die Ergebnisse nicht verfälschen.
Während dabei die Leistungsdichte im Top-Bereich recht hoch war und daher 16 Versicherer mit „Hervorragend“ bewertet wurden, teilt sich im Tarifangebot Grundschutz die Gothaer Versicherung die Höchstbewertung „FFF“ nur mit einem weiteren Versicherer.
Deckungssumme im Gothaer Grundschutz verdoppelt
„Seit Oktober bieten wir sogar im Basis-Tarif eine Deckungssumme von zehn Millionen Euro, bisher fünf Millionen. Unsere neue Basis Deckungssumme legen Frank und Bornberg erst für den Topschutz als Mindestdeckungssumme zugrunde. Uns ist aber wichtig, dass auch schon im Grundschutz eine sehr solide Absicherung gegeben ist. Preislich haben wir den Tarif zudem gesenkt, um den wichtigen PHV-Schutz besonders attraktiv zur Verfügung stellen zu können“, erklärt Patrick Prüss, Leiter des Privatkunden-Bereichs Komposit bei der Gothaer.
Bei Schäden, die durch deliktunfähige Kinder oder Gefälligkeitshandlungen verursacht werden gelten die Leistungen gleichfalls. Diese Details sieht Franke und Bornberg relevant für den Topschutz, nicht jedoch für den Basisschutz an. Die Gothaer bietet in ihrer Privathaftpflicht bei diesen Risiken einen deutlichen Mehrwert im Vergleich zu anderen Versicherern.
Dietmar Braun