Sichere Wege von und zur Arbeit

21.07.2015

In einem Interview erläutert die Versicherungs-Expertin der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft die Leistungen auf den Wegen von und zur Arbeit. Eine private Unfall- Police ergänzt diese Leistungen.

2015-07-22 (fw/db) Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift nicht nur bei Unfällen am Arbeitsplatz selbst. Die gesetzliche Unfallversicherung VBG weist darauf hin, dass auch der Weg zur Arbeit und der Weg von der Arbeit nach Hause unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Die Versicherungsexpertin Antje Preck von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg erläutert in einem Interview die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg.

finanzwelt: Frau Preck, müssen Beschäftigte immer den kürzesten Weg ins Büro nehmen oder können sie selbst entscheiden welchen Weg sie nehmen?

Antje Preck: Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht immer der direkte Weg zum Arbeitsplatz und zurück nach Hause. Das muss aber nicht zwangsläufig der kürzeste Weg sein. Bei einem Stau können Beschäftigte auch eine verkehrsgünstige Alternativroute nehmen. Oder wenn sie direkt am Arbeitsort keinen Parkplatz finden, können sie auch ein Stück weiter in einer anderen Straße parken, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Entscheidend ist, dass sie den Weg in der Absicht zurücklegen zur Arbeit zu kommen oder von der Arbeit nach Hause zu gelangen.

finanzwelt: Muss man von der eigenen Wohnung aus zur Arbeit fahren und abends dorthin zurückkehren oder kann man auch mal bei der Partnerin oder dem Partner übernachten?

Preck: Ob die Wohnung der Partnerin oder des Partners als Anfangs- oder Endpunkt des versicherten Weges in Frage kommt, hängt von verschiedenen Faktoren im Einzelfall ab. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Weg in einem angemessenen Verhältnis zum üblichen Weg steht, also ungefähr gleich lang ist. Ist dies nicht der Fall, kommt es darauf an, ob es auch betriebliche Gründe für die Übernachtung gibt.

finanzwelt: Ist man auch noch versichert, wenn man auf dem Heimweg noch schnell zum Supermarkt fährt?

Preck: Wird der Arbeitsweg für rein private Erledigungen unterbrochen, zum Beispiel um einzukaufen oder Sachen aus der Reinigung abzuholen, erlischt der Versicherungsschutz für die Zeit der Unterbrechung. Biegt man vom Arbeitsweg ab, zum Beispiel auf einen Supermarktparkplatz, erlischt der Versicherungsschutz im Moment des Abbiegens. Sobald man sich jedoch wieder auf dem ursprünglichen Weg befindet, ist man wieder versichert. Es sei denn, die Unterbrechung dauert mehr als zwei Stunden, dann besteht auch für den restlichen Weg kein Versicherungsschutz mehr.

finanzwelt: Was ist mit Umwegen, beispielsweise um die Kinder zur Schule oder zum Kindergarten zu bringen oder Mitglieder einer Fahrgemeinschaft abzuholen?

Preck: Umwege, um auf dem Weg zur Arbeit die eigenen Kinder in der Schule oder im Kindergarten abzusetzen oder sie auf dem Weg von der Arbeit wieder nach Hause von dort abzuholen oder auch, um die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft abzuholen, sind versichert. Die Mitglieder der Fahrgemeinschaft müssen übrigens nicht einmal im gleichen Unternehmen arbeiten.

Dietmar Braun