Sei kein Frosch: Über Handlungsoptionen in der (Kündigungs-)Krise

16.09.2020

Stephan Lindner, Business Coach, Mediator und Trainer / Foto: © Stephan Lindner

Freigestellt: Und nun?

Außerordentlich, fristlos, ordentlich, betriebsbedingt, verhaltens- oder personenbedingt: In Deutschland hat der Gesetzgeber – im Gegensatz zur US-Variante des „Hire and Fire“ – die Hürden für Kündigungen durch Arbeitnehmerschutzrechte relativ hoch gelegt. Welche Karte ein Arbeitgeber zieht, ist meistens eine Güterabwägung. Er wählt in der Regel die für ihn günstigste Variante.

Im Prinzip ist es für ihn unbedeutend, ob er Ihnen die Kündigung ausspricht oder für eine einvernehmliche Trennung ein Angebot zur Aufhebung macht. Fakt ist: Er will (oder kann), aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr mit Ihnen weiterarbeiten.

Die Frage für den Arbeitgeber lautet: „Was kostet mich am Ende des Tages weniger: eine Kündigung, die im Falle eines Arbeitsgerichtsprozesses als unwirksam erklärt werden kann, und all die weiteren Risiken (wie die potenzielle Schädigung des Betriebsfriedens oder des eigenen Arbeitgeberimages) – oder eine Freistellung, z. B. mit dem Ziel einer Aufhebungsvereinbarung?“

Wenn Sie genau aufpassen, hören Sie die Nachtigall schon trapsen, bevor eine Kündigung oder Freistellung auf Sie zukommt. Sie sehen schließlich auch an Ihren eigenen Zahlen, wie sich der Markt entwickelt. Sie bemerken, dass Kollegen mit Ruhestandregelungen geködert werden. Abteilungen werden zusammengelegt, Einsparpotenziale sondiert: Es ist definitiv klar, dass etwas in der Luft liegt. Damit Sie genau für diesen Moment prepared sind und nicht wehrlos die Kröte schlucken müssen, habe ich einige wirksame Tipps für Sie auf Lager:

1. Nicht unterschreiben

Ich weiß: Finanzdienstleister lieben Unterschriften. Aber in solch einer heiklen Situation lassen Sie den Stift bitte in der Tasche. Es kann durchaus sein, dass Ihr Arbeitgeber dazu drängt, etwas unmittelbar zu unterzeichnen. Geben Sie diesen Druck nicht nach. Will er etwas Legitimes, dann ist kein Sach-verhalt vorstellbar, der Sie zur Unterschrift zwingt. Zu eigenen Nachweiszwecken kann der Arbeitgeber, was immer er Ihnen einseitig mitteilen möchte, auch seine eigene Dokumentation entsprechend erstellen („ausgehändigt/übergeben am…“). Ist ihm der Nachweis wichtig, so hat er ebenso die Möglichkeit, Ihnen zu zweit gegenüberzutreten und die Übergabe/Aushändigung im Streitfall zu bezeugen. Kurzum: Sie müssen gar nichts. Ihre Aufhebungsvereinbarung, eine Änderungskündigung oder Ähnliches sollten Sie auf keinen Fall unmittelbar unterzeichnen.

2. Juristischen Rat einholen

Ziehen Sie auf jeden Fall einen Experten zu Rate. Gut ist es, auch in Phasen von ruhigen Gewässern, einen sicheren Kontakt zu einem Arbeitsrecht-Fachmann zu haben, der in kniffligen Situationen schnell reagiert und die Sachlage prüft. Der Anwalt kann Ihnen in dieser äußerst emotionalen Situation den Rücken freihalten und für Ihre Belange kämpfen.

3. Eigene Finanzen checken

Das ist wie mit dem Schuster und den schlechtesten Schuhen: Nicht jeder Finanzexperte hat seine eigenen privaten Budgets im Blick. Wissen Sie, wie hoch die aktuellen Ausgaben für Ihren Lebensstandard sind? Was Sie und Ihre Familie an Fix- und variablen Kosten haben? Wie viel Sie mindestens brauchen, um Ihre Lebensqualität zu halten? Transparenz ist jetzt in der Phase der Freistellung äußerst wichtig. Sie haben schließlich noch einen kleinen Vorteil gegenüber einer betriebsbedingten Kündigung. Denn Ihr Gehalt fließt zunächst weiter, und so können Sie frühzeitig noch Stellschrauben finden, die Ihre finanzielle Lage weiter absichern.

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