Schwere Geschütze zwischen BVK und Check24

06.12.2017

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Bumerang für BVK?

Das Urteil des OLG München von April stellte für die Informationspflichten von Versicherungsmaklern eine wegweisende Entscheidung dar. Diese nutze CHECK24, um den BVK selbst anzugreifen. „Wir machen Testbestellungen und Abschlüsse bei BVK-Mitgliedern, um zu zeigen, dass ihre Beratung nicht in Ordnung ist. Wir wollen Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen und Wahrheit über die Beratungspraxis. Gegen uns werden scheinheilig Unwahrheiten verbreitet. Wir haben erfolgreich Verbandsmitglieder abgemahnt für genau die Dinge, die man uns im Prozess vorgeworfen hat", so Christoph Röttele, CEO und Sprecher der Geschäftsführung CHECK24. Brisant: Unter den abgemahnten Maklern befand sich auch Michael H. Heinz. Dem Verbandspräsidenten wurde vorgeworfen, dass er dem Testkunden das Beratungsprotokoll nicht ausgehändigt habe. Heinz gab den Vorwurf zu und zahlte auch die dafür fällige Strafe. Schuld sei sein junger Mitarbeiter gewesen, der es schlicht vergessen habe. Überhaupt zeigt man sich beim BVK von dem neuerlichen Angriff seitens CHECK24 wenig beeindruckt: „Eine Abmahnwelle ist uns nicht bekannt. Im Übrigen sehen wir der Trotzreaktion von CHECK24, BVK-Mitglieder wegen Verletzung der Erstinformationspflicht abzumahnen, gelassen entgegen. Unsere Mitglieder arbeiten nach den Prinzipien des ehrbaren Kaufmanns, was selbstverständlich die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten beinhaltet. So sind uns bisher nur zwei Fälle bekannt geworden, die CHECK24 abgemahnt hat", erklärt Heinz, der gleichzeitig zum Gegenangriff auf das Vergleichsportal übergeht: „Dagegen verstößt CHECK24 nach unserem Dafürhalten systemisch gegen das Gesetz. Das Unternehmen erfüllt nach unserer Auffassung trotz des gegen ihn ergangenen Urteils die gesetzliche Erstinformationspflicht nicht ausreichend. Warum? Es will noch mehr Umsatz machen. Da stört ein deutlicher Hinweis auf den Maklerstatus. Deshalb haben wir jetzt auch die Vollstreckung des Urteils gegen CHECK24 beantragt. Mal schauen, ob daraus eine wirkliche Welle wird, weil es auch für die vielen anderen Portale von Bedeutung sein wird. Schließlich soll in einer Marktwirtschaft gleiches Recht für alle Vertriebswege gelten."

Makler kritisieren BVK

Auch von Seiten der Makler handelt sich der BVK für sein Vorgehen gegen CHECK24 Kritik ein: „Indem der BVK gegenüber dem Gericht exzessive Maklerpflichten vorspiegelt, mag man womöglich punkten, legt den Vermittlern aber ein Ei ins Nest. Der Argumentation des BVK folgend müssten Vermittler nun beispielsweise bei jeder vermittelten Privathaftpflicht dutzende Einschlussmöglichkeiten ab-fragen oder Telefongespräche mit Interessenten verweigern, wenn nicht zuvor die Erstinformation schriftlich zugestellt werden konnte", kommentiert Oliver Pradetto, Geschäftsführer des Maklerpools blau direkt, die Situation und zeigt gleichzeitig Verständnis für CHECK24: „Wenn CHECK24 nun zurückschlägt und BVK-Mitglieder abmahnt, mag das kleingeistig wirken, legt aber damit auch das Problem offen: Der BVK ist aus purem Eigeninteresse dabei, allen Vermittlern das Geschäft zu erschweren und sie neuen Haftungsrisiken auszusetzen. Das ist rücksichtslos und dreist."

„BVK will unserem Geschäftsmodell schaden"

„Es geht dem BVK nicht um eine bessere Beratungsqualität, sondern um eine Beschädigung unseres Geschäftsmodells", erklärt sich Röttele das Vorgehen des BVK. Eine Sicht, die auch Pradetto teilt: „Der BVK versucht mit seiner Klage erkennbar Sympathien in der Vermittlerschaft zu gewinnen, um damit Mitglieder zu werben. Dafür nimmt der BVK in Kauf, Vermittlern schweren Schaden zuzufügen."

Das letzte Wort dürfte noch lange nicht gesprochen sein. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. (ahu)

www.bvk.de

www.check24.de