Schau‘n mer mal
10.12.2020
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Katrin Rieger von HanseMerkur macht auf einen weiteren Aspekt aufmerksam: „Wir spüren die Krise in der Touristikbranche natürlich auch ganz direkt. Zum einen ist der Verkauf von Reiseversicherungen sehr stark abhängig vom Verkauf von Reisen, zum anderen ist es derzeit so, dass viele Reisen abgesagt beziehungsweise umgebucht werden.“ Das bedeute einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand. Speziell das Thema Reiseabsage, das es ja früher schon gegeben habe, werde nun von der Ausnahme fast zur Regel. Das Bewusstsein der Reisenden in Hinblick auf die Absicherung der Reise und den Schutz der eigenen Gesundheit sei allerdings durch die Pandemie geschärft und so könne man eine erhöhte Bereitschaft zum Abschluss von Reiseversicherungen erkennen.
Das hängt von den jeweiligen Bedingungen ab
Makler und Kunden sollten jedoch in jedem Fall aufmerksam die jeweiligen Versicherungsbedingungen studieren. Sie können gerade im Hinblick auf Corona sehr unterschiedlich sein. Haase etwa sagt: „Seit dem 5. August 2020 bietet die ERGO Reiseversicherung ihren Kunden und Partnern die Ergänzungs-Versicherung COVID-19 an. Diese schließt die Erkrankung an COVID-19 als versichertes Ereignis bei der Reiserücktritts- Versicherung mit den Bestandteilen Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung ein, wenn der Versicherte oder eine Risikoperson hiervon betroffen ist.“ Als Leistungsnachweis innerhalb der Stornokosten-Versicherung genüge ein positives Testergebnis zum Zeitpunkt der Stornierung. Die Ergänzungs-Versicherung ersetze bei nachgewiesener Erkrankung an COVID-19 auch die Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts sowie der verspäteten Rückreise. Sie könne zu jeder Versicherung mit den Bestandteilen Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung, also z. B. der Reiserücktritts-Versicherung oder dem Rundum-Sorglos-Paket inklusive Reiserücktritts-Versicherung der ERGO Reiseversicherung, abgeschlossen werden. Ganz einfach geht´s bei der HanseMerkur, wie Rieger erklärt: „Bei der HanseMerkur Reiseversicherung sind Pandemie-Erkrankungen im Vergleich zu den meisten Wettbewerbern seit jeher regulärer Bestandteil des Leistungskataloges.“ Von einem Rundum-Schutz berichtet Schrödel: „Die Absicherung im Falle einer COVID-19-Erkrankung hängt von den jeweils abgesicherten Leistungen ab. Erkrankt unser Kunde in Deutschland an COVID-19 und kann aufgrund dessen eine geplante Reise nicht antreten, liegt ein versicherter Grund vor, um von der Reise zurückzutreten.“ Das gleiche gilt, wenn er während einer Reise an COVID-19 erkranke und im Zielgebiet bei Abreise keine Reiswarnung vorgelegen habe. In diesem Fall bestehe die Möglichkeit, sowohl die Auslandskrankenversicherung als auch die Reiseabbruch-Versicherung in Anspruch zu nehmen. Insofern sei im Falle einer Erkrankung auch der durch Quarantäne bedingte verlängerte Aufenthalt abgesichert. (hdm)