Schadensleistung statt Billigprämie

18.10.2016

Nicht einfach - bei der Kraftversicherung zwischen Billigprämie und Schadensleistung © animaflora

Neben dem Versicherungsvergleich im Internet, bietet die Agentur Franke und Bornberg auch ein Bedingungs-Rating. Allerdings wird auf eine Bewertung der Schadensregulierungs-Praxis verzichtet.

Der Rating-Dienstleister Franke und Bornberg bietet zum Wechsel der Kraftfahrtversicherung eine Orientierungshilfe im Tarifdschungel der Anbieter. Das neue Kfz-Rating schaffe jetzt Abhilfe und bietet Versicherten wie Versicherungsvermittlern einen Tarifvergleich.

Versicherte können in der Suchmaschine Google den Begriff Kfz-Versicherung eingeben, da erhält der Nutzer Links zu Vergleichsrechnern und vermeintlich günstigsten Tarifen. Eines aber ist bei so gut wie allen Suchergebnissen gleich: Sie stellen fast immer auf einen reinen Preisvergleich ab. Denn was in anderen Sparten längst üblich ist, fehlte bislang in der Kfz-Versicherung: ein professioneller und unabhängiger Tarifvergleich.

„Die Kraftfahrzeugversicherung ist aktuell die wohl am stärksten umkämpfte Versicherungssparte auf dem Markt. Allerdings wird der Wettbewerb fast ausschließlich über den Preis ausgetragen. Verbraucher stehen vor der Herausforderung, einen Vertrag zu finden, bei dem nicht nur der Preis stimmt, sondern vor allem der Versicherungsschutz. Aber die wenigsten Kunden kennen die Leistungsunterschiede und wissen um die Knackpunkte, die im Schadenfall zu unangenehmen Überraschungen führen können“, warnt Michael Franke, Geschäftsführer der Ratingagentur Franke und Bornberg.

Leistungen statt Billigprämie

Was macht eigentlich einen leistungsstarken Autotarif aus? Antworten liefern Tarif-Ratings welche die Leistungen im Schadensfall gegenüberstellen. Die die Versicherungsbedingungen von insgesamt 134 Tarifen wurden untersucht. Denn nur auf das, was rechtlich bindend in Klauseln geregelt ist, hat der Versicherte im Schadensfall einen Anspruch.

Unverbindliche Leistungsaussagen und die aktuelle Regulierungspraxis von Versicherern bleiben allerdings im Rating von Franke und Bornberg außen vor. Die Agentur macht nur einen formalen Vergleich der Bedingungen und Klauseln ohne die Regulierung und juristische Streitbereitschaft der Versicherer in die Bewertung einzubeziehen.

„Wenn sich bei einem Unternehmen die Schäden häufen, ist die Bereitschaft zur Kulanz schnell Schnee von gestern. Unser Kfz-Rating liefert belastbare Aussagen über die tatsächliche Leistungsstärke von Tarifen. Erst damit wird ein aussagekräftiger Qualitätsvergleich möglich“, erklärt Franke trotz Verzicht auf die Bewertung der Schadensregulierung in der Praxis.

Leistungsstarke Tarife könnten in der Theorie mehr

Das Pflichtprogramm beherrschen alle Versicherer. Die Leistungsfähigkeit zeigt sich oft erst im Detail. Eine gute Kraftfahrzeugversicherung zahle bei grober Fahrlässigkeit, nur dann entfalle die langwierige juristische Klärung, ob diese vorlag.

Bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden können Versicherer ihre Leistung nach § 81 Abs. 2 VVG entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Mittlerweile verzichten viele Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und zahlen ohne Abstriche. Ausgenommen sind Diebstahl, der grob fahrlässig ermöglicht wird sowie Alkohol oder andere Rauschmittel als Auslöser für den Schaden.

-          verzichtet auf den Abzug „Neu für Alt“

Versicherer nehmen bei Reparaturen oder Lackierungen einen Abzug Neu für Alt vor, wenn die Reparatur den Wert des Fahrzeugs erhöht. Leistungsstarke Versicherer verzichten zunehmend auf einen Abzug oder wenden ihn nur noch bei bestimmten Teilen an (vor allem Verschleißteile).

-          erstattet innerhalb eines definierten Zeitraums den Neupreis

In den ersten Jahren ist der Wertverlust eines Fahrzeugs sehr hoch. Kundenorientierte Versicherer erweitern ihren Versicherungsschutz um die sogenannte Neupreisentschädigung. Wurde sie vereinbart, bekommt der Versicherungsnehmer nicht den niedrigeren Zeitwert, sondern den Neupreis, wenn der Schaden innerhalb eines festgelegten Zeitraums eintritt. Dieser Zeitraum liegt je nach Versicherer und Tarif zwischen drei bis 48 Monaten.

Das Kleingedruckte zählt

Auch bei Kfz-Tarifen entscheidet oft das Kleingedruckte über Leistung oder Ablehnung einer Zahlung. Das kann für Versicherte teuer werden. So bieten beispielsweise alle Teilkasko-Verträge Versicherungsschutz bei Zusammenstoß mit Tieren. Aber ob tatsächlich gezahlt wird, hängt nicht selten davon ab, was für ein Tier am Unfall beteiligt war. Während weniger gute Tarife nur für Schäden durch Haarwild leisten, zahlen leistungsfähige Kfz-Verträge beim Zusammenprall mit Tieren aller Art – egal ob Hase, Pferd, Hund oder Vogel. Beim Thema Tier Biss wird ebenfalls differenziert: Während manche Tarife nur bei Marderbiss eintreten, zahlen andere für alle von Tieren verursachten Bissschäden und im besten Fall auch für Folgeschäden.

Wer ist besser als Billiganbieter?

Das Kfz-Rating von Franke und Bornberg beurteilt die Qualität von Kraftfahrzeugversicherungen für PKW und untersucht dabei die Kombination dieser vier Bereiche:

Die Analysten haben insgesamt 134 Tarife von 68 Versicherern untersucht. Jeder Tarif wurde anhand von 61 Kriterien analysiert und bewertet. Neben der maximal versicherten Leistungshöhe wurden auch transparente Bedingungen, versicherte Gefahren, Leistungsumfang, Ausschlüsse sowie Leistungsvoraussetzungen untersucht. Herangezogen wurden vor allem jene Kriterien, die für die meisten Versicherungsnehmer wichtig sind. Spezielle Risiken, die optional abgeschlossen werden können (zum Beispiel Fahrerunfallversicherung), sind in die Bewertung nicht eingeflossen.

Ein top bewertetes Produkt schließt Leistungen ohne Einschränkungen ein, während ein weniger gut bewerteter Tarif Voraussetzungen an die Mitversicherung knüpft oder bestimmte Leistungen ausschließt. Häufig sind es knifflige Details, die dazu führen, dass eine Beurteilung schlechter ausfällt.

Diese Versicherer haben die Höchstnote (FFF) erzielt (in alphabetischer Reihenfolge):

AachenMünchener Versicherung AG, Allianz Versicherungs-AG, AllSecur Deutschland AG, ALTE LEIPZIGER Versicherung Aktiengesellschaft, BRUDERHILFE Sachversicherung AG, DEVK Allgemeine Versicherungs-AG, ERGO Versicherung AG, Feuersozietät Berlin Brandenburg, Generali Versicherung AG, HUK-COBURG-ALLGEMEINE, HUK24 AG, Itzehoer Versicherungen. KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft, R+V Allgemeine Versicherung AG, VHV Versicherungen und die Württembergische Versicherung AG.

Fazit: Wer die Chance hat, kann auch einen Versicherungsmakler einschalten, der die passende Deckung einkauft und dafür auch haftet. Diese Haftung kann aber per Vertrag beschränkt werden, was zum Beispiel bei Online-Maklern gerne genutzt wird. Die modernen Insuretech-Anbieter wollen im Massengeschäft des Wechsels Geld verdienen, aber nicht immer im Schadensfall den Versicherten gegenüber für eine Beratungsleistung beim Abschluss haften. (db)