Sanieren & Kassieren

29.04.2019

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Bei der Auswahl der Denkmalimmobilien ziehen die Experten zunächst einmal die gängigen Kriterien heran: Lage, Preis-Leistungsverhältnis und individuelle Kundenvorgaben. Herr Maihack betont bei seiner Auswahl die Bedeutung der Reputation und Erfahrung des Bauträgers: „Dieser sollte sich auf die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden spezialisiert haben und auf ausreichend bereits sanierter Gebäude als Referenz verweisen können.“ Pluspunkte gibt es bei Maihack, „wenn die Referenzen sich in nächster Nähe befinden und der Initiator bereits über Erfahrungen mit dem örtlichen Denkmalamt verfügt.“ Darüber hinaus sei ihm die Bilanz des Bauträgers beim Einhalten von Deadlines wichtig. Vielleicht sollte der Immobilienexperte künftig auch der Stadt Berlin bei Bauvorhaben beratend zur Seite stehen – selbst wenn es sich nicht um Denkmalimmobilien handelt. Wenn das richtige Anlageobjekt gefunden ist, kann alles ganz schnell gehen: „Die Beurkundung fand Ende Februar statt, die garantierte Bezugsfertigkeit wird bereits Dezember dieses Jahres sein“, berichtet Herr Schuster von einem besonders gelungenen Investment. „Dadurch kommt mein Kunde bereits im Erwerbsjahr 2019 in den Genuss der vollen, deutlich fünfstelligen Steuerersparnis durch die Denkmalabschreibung“, konstatiert der Mitgründer von CAPRI Capital ReInvest voller Freude. Auch der Zeit- und Arbeitsaufwand muss für den privaten Investor nicht hoch sein. Auf dem Markt gibt es Dienstleister, die dem privaten Investor ein Rundum-Paket anbieten. Selbst bei wichtigen Terminen wie der Bauabnahme muss er nicht dabei sein, sondern kann durch eine Vollmacht vertreten werden.

Reifeprüfung

Bei aller Liebe zum Denkmal-Investment kommt dem einen oder anderen vielleicht Nelly Furtados Song „All good things (come to an end)“ in den Sinn. Wann werden alle denkmalgeschützten Kapitalanlagen saniert sein? „Das kann man heute realistisch nicht einschätzen“, so Immobilienwirtin Muth. Doch eines weiß sie, wenn der Tag X kommen sollte: „Die Alternative sind immer Immobilienobjekte, die auch ohne Steuersparmodelle nachhaltig wirtschaftlich sind.“ Glücklicherweise gibt es immer wieder Nachschub der begehrten Anlage. So wurden und werden laut Denkmalschutzexperten allmählich viele Gebäude der 50er bis 70er Jahre als Zeitzeugen unter architektonischen „Artenschutz“ gestellt. Das ist für alle gut, denn von der Sanierung profitieren nicht nur Investoren, sondern auch das Stadtbild. Außerdem wird durch die neue Nutzung der historischen Gebäude eine Zersiedelung der Stadt verhindert. Ungenutzte Leerräume würden nur unnötig zu längeren Wegen und Leitungen führen. Für die Stadt wäre das teuer. Die historischen Denkmalimmobilien locken also mit unwiderstehlichen steuerlichen Reizen und verdrehen dem Mieter mit ihrem individuellen, einzigartigen Charakter den Kopf. Was dem Benjamin Braddock seine Mrs. Robinson, ist dem Investor seine Denkmalanlage? Klar! Wenn Makler und Kunden die Tipps und Ratschläge unserer Experten beherzigen, dann werden sie sicher ihre persönliche „Reifeprüfung“ ablegen. (sh)