Russisch Roulette
26.10.2021
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Länger arbeiten kostet Geld
Es wird allerdings gerade – mal wieder – heftig über eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit diskutiert, um die Rentenversicherung zu entlasten. Welche Folgen hätte aber ein auf 68 oder sogar 70 Jahre erhöhtes Rentenalter auf die Kalkulation von Invaliditätsversicherungen? Christine Degen, Produktmanagerin Unfallversicherungen bei AXA sieht da tatsächlich Handlungsbedarf: „Unsere Kunden haben die Wahl zwischen einer Risiko-Unfallversicherung und der Existenzschutzversicherung.“
Die Existenzschutzversicherung (ESV) sichere umfassend ab gegen die finanziellen Folgen, die bei Invalidität durch schwere Krankheiten, Unfall und bei Pflegebedürftigkeit entstehen. Dabei sei die berufliche Tätigkeit ohne Bedeutung. Der Beruf habe also weder Einfluss auf die frei wählbare Leistungshöhe noch auf den Leistungsanspruch oder auf die Beitragshöhe. Degen sagt allerdings: „Die ESV endet heute spätestens mit dem 67. Lebensjahr. Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters hätte eventuell eine Anpassung der Laufzeiten in der ESV und damit auch eine Neukalkulation zur Folge.“ Die Risiko-Unfallversicherung hingegen laufe ein Leben lang und sei damit unabhängig vom Renteneintrittsalter. Auch Ulrich Lamy, Vorstand bei Barmenia, sieht bei einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit Arbeit auf die Versicherer zukommen: „Bei unserer Invaliditätsabsicherung ‚Opti5Rente‘ besteht der Versicherungsschutz bis zum 67 Lebensjahr. Eine Verlängerung würde eine veränderte Kalkulation erforderlich machen.“ In der Unfallversicherung sei die Kalkulation altersabhängig. Der Erwachsenentarif 1 gelte bis einschließlich zum 67. Lebensjahr, danach gebe es weitere Tarifstufen. Allerdings würde sich hier von der Kalkulation her nichts ändern, da der Vertrag ja über das 67. Lebensjahr hinaus zu anderen Beiträgen weitergeführt werde.
Keine voreiligen Schlüsse ziehen
Einen Peak bei Invaliditätseintritten sieht er hinsichtlich des Alters jedenfalls nicht: „Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit einer Invalidität. Einen genauen Peak gibt es nicht.“ Dabei seien zwei Faktoren ausschlaggebend. Zum einen steige mit zunehmendem Alter die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalls. Zum anderen verlängere sich mit dem Alter der Heilungsprozess, und es komme häufiger zu Komplikationen, wodurch eine Invalidität begünstigt, werde. Gleichzeitig warnt Lamy davor, die Unfallversicherung als besonders prädestiniert für die Absicherung einer möglichen Invalidität anzusehen. Ein Allheilmittel sei sie jedenfalls nicht: „Die Unfallversicherung stellt nur eine Ausschnittdeckung dar. Am besten geeignet ist nach wie vor die Berufsunfähigkeitsversicherung. Abstufungen sind die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Invaliditätsabsicherungen wie die ‚Opti5Rente‘.“ Lamy weiter: „Die Unfallversicherung als Absicherung ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn andere Tarife nicht bezahlbar oder nicht mehr abschließbar sind“. (hdm)