"Run-off-Betroffene müssen Wechselrecht haben"
27.08.2019
Norman Wirth, Vorstand AfW / (li.) und Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten / Foto: © AfW
„Versicherte brauchen Wechselrecht“
Aus diesen Gründen fordern AfW und BdV, dass von einem Run-off betroffene Versicherte ein Wechselrecht erhalten. So haben beide Verbände heute in einer Pressekonferenz ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgestellt, in dem sich fordern, dass Versicherte im Falle eines Run-off ein faires Wechselrecht erhalten, ohne auf Gelder verzichten zu müssen, die ihnen eigentlich zustehen. „Versicherte brauchen eine Möglichkeit, auch bei einem Wechsel den Todesfall- oder Invaliditätsschutz weiter behalten zu können“, fordert Axel Kleinlein. „Es geht darum, die Würde der Versicherten als Kundinnen und Kunden zurückzuerlangen, nachdem sie zuvor zur Ware degradiert wurden“, so der BdV-Vorstandssprecher weiter. Ihm zufolge ermöglicht das vom BdV und AfW vorgestellte Konzept, dass die Kunden ihren Versicherungsschutz nicht verlieren. Norman Wirth sieht hierbei auch die Makler in der Pflicht. „Mit einem fairen Übertragungswert unter Berücksichtigung der ausstehenden Abschlusskosten kann das Know-How der qualifizierten, unabhängigen Vermittler genutzt werden, um die besten Lösungen für die Versicherten bei einem Run-off zu finden“, unterstreicht der AfW-Vorstand.
Die beiden Verbände sich darin einig, dass eine Lösung zur Stärkung der Rechte der Versicherten, zur Stärkung des Wettbewerbs in der Versicherungswirtschaft und zur Stärkung der unabhängigen Vermittler und Berater braucht. So müssten vom Run-off betroffene Versicherungsnehmer hinnehmen, dass ihre Verträge von einem Versicherungsunternehmen weiter verwaltet würden, das keinem Wettbewerb mehr ausgesetzt sei. „Die aktuellen Erfahrungswerte dokumentieren, dass diese Verträge schlechter bedient werden - ob nun in Sachen Service, Leistungen oder Überschussbeteiligung – diese Ungerechtigkeit muss ein Ende haben“, so Axel Kleinlein.
Im Forderungspapier wird ein außerordentliches Wechsel- und Kündigungsrecht gefordert, das dazu führt, dass der Vertrag entweder vollumfänglich an ein neues Versicherungsunternehmen weitergereicht wird oder dass der Vertrag gekündigt werden kann, wobei der Run-off Übertragungswert ausgekehrt wird. „Ein solches Wechsel- und Kündigungsrecht führt zum Bespiel dazu, dass Verträge, die ansonsten nur durch Kündigung beendet werden könnten, leichter und wirtschaftlich vorteilhafter fortgesetzt werden. Und es entsteht ein Wettbewerb zwischen Run-off-Plattformen untereinander und mit anderen Versicherungsunternehmen, die die Verträge aufnehmen wollen“, nennt Kleinlein einige Vorteile. Alle Forderungen des BdV und des AfW können hier eingesehen werden. (ahu)