"Rückhalt nicht zu erkennen"

19.03.2020

Alexander Schlichting, geschäftsführender Gesellschafter der PROJECT Vermittlungs GmbH / Foto: © PROJECT

Die Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler wird auch von Seiten der Emittenten abgelehnt: PROJECT fürchtet, dass damit die Zahl der Vermittler deutlich sinken könnte – zu Ungunsten der Verbraucher.

Am 11. März hat das Bundeskabinett das „Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz“ beschlossen, womit die Aufsicht über 34f-Finanzvermittler von den IHK und den Gewerbeämtern auf die BaFin übergehen soll (finanzwelt berichtete). Der Widerspruch von Seiten der Vermittlerverbände ließ nicht lange auf sich warten: So äußerten u.a. sowohl der AfW, VOTUM, der BVK und VSAV deutliche Kritik an dem Vorhaben. Auch bei den Emittenten von Kapitalanlagen stößt die Aufsichtsübertragung auf Widerspruch. So ist laut Alexander Schlichting das Vorhaben in der jetzt beschlossenen Fassung aus mehreren Gründen wirtschaftlich kontraproduktiv und für die Privatanleger ohne ersichtlichen Mehrwert. Nach Ansicht des geschäftsführenden Gesellschafters der PROJECT Vermittlungs GmbH hat sich die bislang dezentral organisierte Aufsicht sehr gut bewährt. So sei sie für die Vermittler bezahlbar und einige IHKen bieten zusätzliche Beratungsdienstleistungen in Bezug auf die Erlaubnisreichweite an, bspw. Haftungs- bzw. Strafbarkeitsrisiken. Laut dem Vertriebsexperten würden diese wichtigen Beratungsleistungen unter der BaFin künftig wegfallen. Für die Vermittler könnte der Aufsichtswechsel auch eine finanziell problematische Angelegenheit werden: So rechnet der AfW mit zusätzlichen jährlichen Kosten von bis zu 5.000 Euro pro Kopf! Die Folge: Viele Berater würden sich deshalb vom Markt zurückziehen und die Verbraucher müssten sich einer schlechteren Beraterauswahl und, wegen geringerer Leistung der Aufsicht, auch mit einer qualitativ schlechteren Vermögensberatung abfinden.

„Die von uns offerierten Alternativen Investmentfonds bedürfen einer fundierten Beratung, die für jeden einzelnen Privatanleger ein maßgeschneidertes Profil aufweisen muss. Die seit 2013 dezentral organisierte Aufsicht, die jeweils hälftig von den Industrie- und Handelskammern sowie den Gewerbeämtern getragen wird, hat mit zur heute hohen Qualität der Vermögensberatung beigetragen“, meint Schlichting. In Form von unterschiedlichen Veranstaltungen und Workshops bringt PROJECT Investment selbst viel Engagement in die Betreuung seiner Partner ein. Diese sind zu 80 % freie, unabhängige Vermittler und Makler und verfügen über eine 34f-Zulassung.

Gerade angesichts der aktuellen Lage brauche der Mittelstand staatlichen Rückhalt. „Dieser Rückhalt ist allerdings nicht zu erkennen“, kritisiert Schlichting. Angesichts der auf die deutsche Wirtschaft unvermeidlich negativ wirkenden Coronavirus-Pandemie und der darüber hinaus ungelösten internationalen Nahost-oder Handelskonflikte brauche es eine die mittelständische Wirtschaft aktiv fördernde Politik. Das bisherige Aufsichtssystem in der Finanzberatung habe sich ausgezeichnet bewährt. Es bestehe keine sichtbare Notwendigkeit, die effizient und pragmatisch arbeitenden Industrie- und Handelskammern von ihren Aufgaben zu entbinden und neue bürokratische und überaus kostspielige Strukturen aufzubauen. Die von Teilen der Regierung ins Gespräch gebrachte ländereinheitliche IHK-Aufsicht bei gleichzeitiger Fachaufsicht durch die BaFin könne daher einen guten Kompromiss der unterschiedlichen Interessen bedeuten. (ahu)