Riester-Zulagen können gekürzt werden

21.09.2017

Foto: © pressmaster-fotolia.com

Die uniVersa empfiehlt Riester-Sparern einmal jährlich ihren Vertrag zu prüfen. Grund hierfür ist, dass jegliche Gehaltserhöhung auch per Tarifabschluss oder Berufsgruppensprung zu einer Zulagenkürzung führen kann.

„Die vollen Zulagen gibt es nur, wenn mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens gespart werden“, erklärt die uniVersa. Davon können noch die Grundzulage von 154 Euro sowie die Kinderzulage von 300 Euro für jedes ab 2008 geborene und kindergeldberechtigte Kind (vor 2008: 185 Euro) abgezogen werden. Auch der Startbonus von 200 Euro, der bei einem erstmaligen Abschluss unter 25 Jahren einmalig gewährt wird, kann davon betroffen sein. Der Mindesteigenbetrag beträgt 60 Euro jährlich. Wer feststellt, dass er im Jahresverlauf zu wenig gespart hat, sollte im Endspurt seinen Beitrag erhöhen oder die Differenz mit einer Sonderzahlung ausgleichen. Bei der uniVersa ist dies formlos, zum Beispiel per kurzer E-Mail, möglich. (ahu)

www.universa.de