Revolution bei Albis Leasing?

15.11.2018

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„Der Aufsichtsrat hat die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu wahren. Den Aktionären ist als Eigentümern des Unternehmens unter den gegebenen Umständen ein Zuwarten bezüglich der verlangten Beschlussfassungen bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung nicht zumutbar. Der Aufsichtsrat muss mit Personen besetzt sein, die dem Mehrheitswillen des Aktionariats entsprechen und diesem auch Rechnung tragen“, so die Begründung der Manus Vermögensverwaltung für den Entschluss, die außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.

Da die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung mit erheblichen Kosten für Albis Leasing verbunden ist, wird der der Hauptversammlung zur Wahl gestellte Sonderprüfer Dr. Lars-Gerrit Lüßmann, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Taylor Wessing, die näheren Umstände des Ausschlusses von Hans Otto Mahn und der Manus Vermögensverwaltung von der ordentlichen Hauptversammlung aufklären und hierzu Bericht erstatten.„Die Manus Vermögensverwaltung erwartet, dass der Aufsichtsrat die Interessen aller Aktionäre vertritt, die außerordentliche Hauptversammlung unverzüglich einberufen wird, sämtliche Aktionäre an der Willensbildung auf der Hauptversammlung beteiligt werden und der Aufsichtsrat auf grundlegende Entscheidungen verzichtet, bis über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats abgestimmt wurde. Sollte der Aufsichtsrat dem zuwiderhandeln, wird die Manus Vermögensverwaltung unverzüglich die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung bei Gericht beantragen sowie etwaige der Gesellschaft entstandene Schäden gegenüber den verantwortlichen Organmitgliedern geltend machen“, so die Manus Vermögensverwaltung in ihrer Presseerklärung. Als neue Aufsichtsratsmitglieder schlägt die Manus Vermögensverwaltung den selbstständigen Strategieberater Hans-Werner Scherer sowie Alexander Eichner, Spezialist für Unternehmen in Transformations- und Neuausrichtungsphasen, vor. (ahu)