„(Renten-)Kasse“ im Kloster?
02.11.2014
Unbekanntes Vermögen in Höhe von vier Millionen Euro wurde im Nachlass des Alt-Abtes vom Benediktiner-Kloster in Neresheim auf der schwäbischen Alb entdeckt.
2014-11-03 (db) In der Historie der deutschen Lebensversicherung spielten Klöster eine große Rolle. Die Klöster begannen, in der frühen Geschichte der privaten Altersvorsorge, Gelder von Anlegern zu vereinnahmen, um später das Kapital in Form einer Rente an die Begünstigten wieder auszuzahlen oder Begünstigte zur Alterspflege lebenslang in eine Einrichtung des Klosters aufzunehmen.
Der älteste verzeichnete Leibrentenvertrag in Deutschland stammt aus dem Jahr 1308. Gegen eingezahltes Kapital oder übertragene Rechte an Grundstücken verpflichteten sich Klöster oder Städte, eine lebenslange Rente zu zahlen.
Aufhorchen lässt ein aktueller Fall, wo ein Anwalt Gelder in Höhe einiger Millionen Euro von einem Kloster fordert. Die Staatsanwaltschaft Krefeld soll, laut dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“, wegen eines Verdachts auf Geldwäsche ermitteln.
Zu ersten Medienberichten und Gerüchten gibt es jetzt eine offizielle Stellungnahme des Prior-Administrator Pater Albert Knebel, Oberer des Klosters Neresheim auf der Schwäbischen Alb.
„Als Oberer des Klosters bin ich im Nachlass des Alt-Abtes Norbert auf ein Vermögen in Höhe von rund 4 Millionen Euro gestoßen. Weder war dieses Vermögen bisher in der Buchführung des Klosters berücksichtigt, noch war es der Kloster-Verwaltung, meinen Mitbrüdern oder mir bekannt“, so Pater Knebel.
Zu möglichen juristischen Vorwürfen und Rechtsstreitigkeiten erläutert Pater Knebel: „Unser vordringliches Interesse gilt daher der Aufklärung der Herkunft dieses Vermögens. In mehreren zivilrechtlichen Verfahren hat ein Krefelder Anwalt Anspruch auf Teile des Vermögens erhoben, konnte jedoch bisher weder eindeutige, noch gerichtsfeste Dokumente vorlegen, die seinen Anspruch belegen würden. Sämtliche Klagen des Anwalts gegen das Kloster wurden von den Gerichten abgewiesen. Keiner meiner Mitbrüder im Konvent giert nach dem Vermögen, das bisher auch nicht Teil der Finanzplanung des Klosters war. Im Gegenteil: bevor nicht Rechtssicherheit über einen Anspruch Dritter auf dieses Vermögen besteht, steht es uns auch nicht an, über eine etwaige künftige Verwendung des Vermögens, bspw. zur Erhaltung der spätbarocken Klosteranlage, zu befinden. Die Landesregierung (Anm. Baden-Württemberg), die Landesfinanzverwaltung, die Beuroner Kongregation und das Bistum sind vollumfänglich informiert.“
Das in Neresheim auf der schwäbischen Alb erbaute Kloster hat nicht nur eine lange Tradition und Historie, sondern ist auch bei Touristen sehr beliebt. Neresheim liegt nördlich der Großstadt Ulm.
Dietmar Braun