Rendite versus Risiko

15.08.2024

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Zur Investition in eine Kapitalanlage greifen 25 % der Mittelständler auf professionelle Vermögensverwalter zurück. Diese Vorgehensweise ist konsequent. Die Kapitalanlage wird neben der Geschäftsführungstätigkeit als nebensächliche, zeit- und sachverstandsaufwendige, sogar als teilweise lästige Angelegenheit betrachtet – und solche Angelegenheiten werden dankenswert outgesourct. Jeder Mittelständler muss sich jedoch bewusst sein, dass jede Anlagemöglichkeit, ob mit oder ohne professionelle Hilfe aufgebaut oder verwaltet, auch die Gefahr eines (Total-) Verlustes in sich birgt.

Rendite-Risiko-Management unter Zuhilfenahme juristischer Expertise möglich

Bei der Auswahl der Kapitalanlage entstehen entscheidende Fehler, weil Risiken nicht erkannt oder falsch eingeschätzt werden. Als vermeintliche Absicherung gegen einen Verlust der Kapitaleinlage hilft auch der Rückgriff auf einen professionellen Finanzberater oder Vermögensverwalter nicht. Beispielsweise wird bei der Einschaltung einer Bank oder eines unabhängigen Finanzberaters übersehen, dass diese teilweise hauseigene Finanz- und Anlageprodukte empfehlen oder aufgrund verdeckter Provisionszahlungen handeln. In diesen Fällen liegt der Vorwurf einer Falschberatung und verbotenen Kick-Back-Zahlungen nahe. Bei einer Falschberatung werden dem Anleger Produkte empfohlen, welche nicht zu seinen persönlichen oder finanziellen Verhältnissen und seinen Risiken passen. Von Kick-Back-Zahlungen erhält der Anleger meist keine Kenntnis, doch liegt hier ein Interessenkonflikt des Finanzberaters vor. Der Finanzberater erhält von der Emittentin des Anlageprodukts verdeckte Provisionen. Damit ist eine unabhängige Finanzberatung nicht mehr gewährleistet und das für den Anleger passende Produkt wird diesem nicht empfohlen. Wurde Kapital in ein Anlageprodukt investiert, das sich im Nachhinein als kontraproduktiv erwiesen hat, sieht sich das KMU als Anleger zur Schadenskompensation erneut mit unterschiedlichen Problemfeldern konfrontiert. Nur wenige Rechtsanwälte weisen die Expertise in der hochregulierten und komplexen Materie des Kapitalmarktrechts, insbesondere des deutschen Recovery-Rechtssystems, auf. Eine tiefgehende Spezialisierung ist aufgrund der unterschiedlichen Kasuistik und den komplexen, rechtsübergreifenden Normen jedoch unausweichlich. Weil die Emittenten zudem meist im europäischen Ausland sitzen, sind darüber hinaus fundierte Kenntnisse im europäischen Kapitalmarkt- und Schadensersatzrecht angezeigt.

Unabhängig, ob es sich um nicht gezahlte fällige Anleihezinsen, der vorzeitigen Kündigung eines Darlehens oder der Tilgungsaufschiebung oder einer Falschberatung oder intransparenter Kostenstruktur eines Fonds handelt, berät und unterstützt TILP seit über 25 Jahren den Mittelstand in bank-, versicherungs- und kapitalmarktrechtlichen Fällen im In- und Ausland. Dank unseres international starken Netzwerkes und unseren fachlich tiefenspezialisierten Rechtsanwälten, erarbeiten wir für unsere Mandanten punktuelle und zufriedenstellende Lösungen. Damit der Investitionsfluss intra capital forum nicht zum Erliegen kommt und wir zusammen auf eine starke Wirtschaft in Deutschland bauen können.

Christian Palme
Rechtsanwalt,
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH