Reform der Altersvorsorge: Die wichtigsten Eckpunkte und Reaktionen der Branche

01.10.2024

Foto: Bundesfinanzminister Christian Lindner © Bundesministerium der Finanzen / Photothek

Lang ersehnt und heiß diskutiert: Gestern hat das Bundesministerium der Finanzen endlich seinen Referentenentwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge veröffentlicht und an zahlreiche Verbände mit der Bitte um Stellungnahme bis 18. Oktober verschickt. Mit dem Gesetz soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden. Der bislang vorliegende Entwurf orientiert sich dabei eng an den Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Fokusgruppe private Altersvorsorge. Hier eine Übersicht der wichtigsten Eckpunkte und erste Reaktionen aus der Branche.

Was das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) konkret vorsieht, beschreibt das Bundesministerium der Finanzen wie folgt: „Ziel ist es, ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten zu unterbreiten, das eine breite Bevölkerungsschicht anspricht, zur Sicherung ihres Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, werden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst. Neben den sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase soll auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot ohne Garantie zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann.“

Ziele: Einfacher und transparenter sein sowie höhere Anreize schaffen

Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Fördersystematik bleibt erhalten, das heißt eine steuerliche Freistellung der Beiträge in der Ansparphase durch Zulagen sowie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzugsbetrag und eine nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase. Dabei soll die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, die zudem stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigt und deshalb höhere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzt. Altersvorsorgende mit geringen Einkommen sowie Berufseinsteiger werden darüber hinaus mit festen Erhöhungsbeträgen gefördert.