Rechtssicherheit nach Urteil zur Klimavest-Website

02.02.2022

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Das Landgericht Stuttgart hat am 31. Januar sein Urteil über eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Commerz Real gefällt. Das Unternehmen begrüßt die nun herrschende Rechtssicherheit.

Bereits im Herbst 2020 hatte Commerz Real den Klimavest Impact-Fonds aufgelegt und ihn damit beworben, dass Anleger durch eine Investition ihren persönlichen CO2-Fußabruck reduzieren können. Gegen diese werbliche Darstellung reichte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Klage ein. Das Gericht in Stuttgart fällte dazu am Montag nun sein Urteil und entsprach der Klage (Aktenzeichen 36O92/21KfH). Das Urteil untersagt die Darstellung eines direkten Zusammenhangs zwischen einer bestimmten Anlagesumme und einer definierten angeblichen Reduktion des CO2-Fußabdrucks. Zudem sei nicht deutlich genug gemacht worden, dass der tatsächlich vermiedene Ausstoß an Treibhausgasen durch die im Portfolio befindlichen Solar- und Windkraftanlagen vom angestrebten Ziel abweichen könne.

„Damit haben wir die von uns angestrebte Rechtssicherheit erreicht“, kommentiert Henning Koch, Vorstandsvorsitzender Commerz Real. „Die entsprechenden Änderungen auf der Website hatten wir bereits Ende letzten Jahres vorgenommen.“ Das Unternehmen entfernte den ursprünglich direkten Zusammenhang zwischen einer Investition und dem persönlichen CO2-Fußabdruck also bereits vor dem Urteil. Zudem wurde das Vermeidungsziel und dessen Bedingungen deutlicher dargestellt. Der Impact-Fonds für Privatanleger soll in seiner Laufzeit von mindestens 50 Jahren ein Portfolio aus Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie nachhaltiger Infrastruktur, Mobilität und Forstwirtschaft im Wert von insgesamt min. 25 Mrd. Euro aufbauen. Dafür investiert Klimavest in Assets, die einen messbaren und damit nachweisbaren Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstoßes leisten. (lb)