Rechtsanwälte TILP erreichen Vergleich im Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom AG

23.11.2021

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Im heutigen  (23.11.21) Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Frankfurt im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG (Az. 23 Kap 1/06) hat der Senat den zwischen der Musterbeklagten Deutsche Telekom AG und dem Musterkläger, vertreten durch TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP), und der größten Klägergruppe, vertreten durch Doerr Kühn Plück + Partner (Plück), ausgehandelten Vergleich gebilligt und empfiehlt allen Klägern dessen Abschluss. Damit endet der Mammut-Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) um den dritten Börsengang (DT 3) der Deutschen Telekom AG nach insgesamt 20 Jahren Verfahrensdauer mit einem rechtshistorischen Erfolg für die Kläger.

Der Vergleich beinhaltet für die Telekom-Kläger im Wesentlichen drei Punkte:  

  1. den vollständigen Ausgleich des Erwerbschadens,
  2. 70% der aufgelaufenen Prozesszinsen,
  3. die überwiegende Erstattung der für die Kläger angefallenen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren.

Nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 15.12.2020 (Az. XI ZB 24/16) das DT 3-Musterverfahren über zentrale verallgemeinerungsfähige Voraussetzungen zu Gunsten der Kläger abschließend entschieden hatte, traten ab Mai 2021 die Musterbeklagte Deutsche Telekom AG, unterstützt durch die Beigeladene Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen und der Kreditanstalt für Wiederaufbau, sowie der Musterkläger, vertreten durch TILP (federführend Rechtsanwalt Peter Gundermann), und die größte Klägergruppe, vertreten durch Rechtsanwalt Ralf Plück, in intensive Vergleichsverhandlungen ein: Die erzielten Vergleichsergebnisse wurden sodann mit weiteren wesentlichen Anlegervertretern, wie etwa dem DSW, erörtert und durch diese gebilligt.

„Heute ist ein sehr guter Tag für alle Telekom-Kläger. Der lange Kampf ums Recht hat sich am Ende gelohnt. Vor allem zeigt das DT3-Musterverfahren, dass Musterverfahren nach dem KapMuG die oft geforderte Nagelprobe bestanden haben. Ohne das KapMuG-Musterverfahren hätten die Kläger diesen Erfolg nicht erringen können, sondern sehr wahrscheinlich alle Verfahren verloren. Das KapMuG bündelt die Kräfte aller Anleger, damit entsteht ein wirksames Gewicht gegen die Marktmacht des Gegners“, sagt der Tübinger Rechtsanwalt Peter Gundermann, Geschäftsführer von TILP, welcher die Vergleichsverhandlungen für den Musterkläger federführend zum Abschluss gebracht hat.

„Der lange Marsch durch die Instanzen ist endlich entschieden. Ohne den tatkräftigen Einsatz der Prozessvertreter der Kläger und der Beklagten hätte ein Ergebnis allerdings noch Jahre, wenn nicht Jahrzehnte auf sich warten lassen“, ergänzt Rechtsanwalt Ralf Plück, als Vertreter der größten Klägergruppe.

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