Qualität über Wissen und Können

24.01.2017

Die Altersvorsorge braucht neben Sicherheit mehr Wertigkeit im Risiko-Mangement. © Petair - Fotolia.com

Die Regulierung und Politiker setzen nur zu oft auf die Form und Oberflächlichkeit. In der Praxis der Finanzdienstleistung zählen aber das aktualisierte Fachwissen, die Kundensituation und die Haftung.

Denn sie wissen nicht, was sie tun – was auf der Leinwand dank James Dean spannend und faszinierend wirkt, hat im wirklichen Leben bisweilen fatale Folgen, das meldet der Verbund Deutscher Honorarberater in einer aktuellen Medienmitteilung.

„Etwa sobald eklatante Fehler bei der Vorsorge- und Anlageberatung unter dem Strich ein Vermögen kosten“, sagt Dieter Rauch, Geschäftsführer vom Verbund Deutscher Honorarberater (VDH).

Damit es nicht soweit kommt, biete das IFH Institut für Honorarberatung seit vielen Jahren den Lehrgang zum „Zertifizierten Berater für Indexprodukte“.

Die nach wie vor niedrigen Renditen bei nur halbwegs sicheren Anleihen hätten für die eigene Altersvorsorge katastrophale Folgen, das gilt umso mehr wenn plötzlich die Marktzinsen wieder ansteigen.

Fast alle Lebensversicherer haben für das Jahr 2017 erneut eine vorsichtige Verringerung der Überschussbeteiligungen für ihre Versicherten angekündigt. So sinke die Gesamtverzinsung von Kapitalversicherungen in den laufenden Verträgen einmal mehr um im Schnitt einige Zehntel Prozentpunkte.

„Konsequenterweise steigt seit Jahren die Nachfrage nach Fondspolicen. Den Anbietern kommt das sehr gelegen. Sie forcieren dieses Geschäft auch deshalb, weil sich herkömmliche Kapitalversicherungen kaum noch rechnen“, prognostiziert Rauch.

Im Vergleich zu Policen mit Garantie-Modellen bieten fondsgebundene Versicherungen durchaus auch Vorteile. Rauch nennt hier die Flexibilität bei Zuzahlungen in die Policen oder Entnahmen, flexible Prämienzahlungen, sowie die Möglichkeit, die einmal gewählte Anlagestruktur zu ändern und einem veränderten Risikoprofil anzupassen.

Die Qualität eines individuellen Altersvorsorgekonzepts, bei dem fondsgebundene Versicherungen eine wesentliche Rolle spielen, hänge maßgeblich von der Kompetenz des Vermittlers und dessen Haftung für die Konzeption ab.

„Ich bezweifle, dass ein reiner Versicherungsberater bzw. Versicherungsmakler ohne Zulassung nach § 34f bzw. § 34h Gewerbeordnung die erforderliche Fachkunde für die Beratung hat“, meint Rauch.

Die Voraussetzungen für das Erlangen einer Zulassung im Investmentsektor respektive die Regularien für die praktische Umsetzung der Beratungsleistungen sind formal sehr streng. So solle in der Praxis vorab ein detailliertes Kundenprofil zur Erhebung der Risikobereitschaft unter Berücksichtigung der Erfahrungen, Kenntnisse sowie der finanziellen Verhältnisse des Kunden erstellt werden. Die anschließende Empfehlung von Investmentfonds bedürfe einer ausführlichen Dokumentation – inklusive Aushändigung sämtlicher Pflichtunterlagen und eindeutiger Aufklärung über die mit der Investition verbundenen Risiken.

Für Rauch ein kritischer Punkt, hier würde nach seiner Meinung in der Praxis mit zweierlei Maß gemessen. Denn „im Versicherungssektor dürfen auf Grundlage des § 34d auch Fondspolicen, die keinerlei Garantien bieten, vermittelt werden. Überdies sind die Dokumentationspflichten hier leider nicht annähernd so streng und ausführlich wie im Investmentsektor.“ Deshalb fordere ein Verbund Deutscher Honorarberater, dass auch fondsgebundene Versicherungen nur nach Erlangen einer fachlichen Kompetenz beraten und vermittelt werden dürfen. Der VDH unterstützt die Fortbildung von Versicherungsberatern und -maklern im Bereich Investment.

Zu diesem Zweck kooperiert der VDH als Deutschlands führender Dienstleister für Honorarberater mit dem IFH Institut für Honorarberatung, das einen Lehrgang zum „Zertifizierten Berater für Indexprodukte“ anbietet.

Die Teilnehmer erhalten hier während eines zweitägigen Workshops fundierte Kenntnisse über zahlreiche unterschiedliche Indexprodukte. Besonderes Augenmerk würde auf den Einsatz von Indexprodukten in der Praxis gelegt, etwa auf die Einbindung von Investmentlösungen in einen Versicherungsmantel, wie dies bei Fondspolicen üblich ist.

Das Seminar richtet sich an Einsteiger im Bereich Indexprodukte, aber auch an Investmentprofis sowie vor allem an Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Fondspolicen. Als Referent dieses Fortbildungsangebots wurde Jan Altmann engagiert.

„Kompetenz und Qualität bei der Honorarberatung haben für den VDH höchste Priorität. Deshalb können wir nur jedem Honorarberater – egal ob Investmentspezialist oder Versicherungsberater bzw. Versicherungsmakler empfehlen, den IFH-Lehrgang zum ‚Zertifizierten Berater für Indexprodukte‘ zu absolvieren“, so Rauch.

Fazit: Die Initiative für Weiterbildung bei Investmentlösungen ist löblich. Allerdings werden im Internet kostenfrei Fachkenntnisse zu Investmentlösungen von Banken über Webinare bereits angeboten und einige Fintech oder Direkt-Banken setzen erfolgreich Roboter als Partner ein, die strengstens alle Vorgaben für Risikoprofil, Dokumentation und Verbraucherschutz einzuhalten für sich beanspruchen. Eine Garantie für zukünftige Entwicklungen in Kapitalmärkten übernehmen nicht einmal Wahrsager, die einzigen, die das mit aller mathematischen Vorsicht tun, sind die Aktuare der Lebensversicherer. (db)