Prokon-Pleite mündet in eine neue Energie-Genossenschaft

01.07.2015

Die PROKON-Gläubiger haben sich für Genossenschaftsmodell entschieden. Damit ist der Bieter EnBW aus dem Rennen, der investiert jetzt 3,5 Milliarden Euro in andere Erneuerbare Energien.

2015-07-02 (fw/db) Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) meldet, dass sich die Gläubiger der PROKON Regenerative Energien GmbH auf der heutigen Gläubigerversammlung für die Fortführung von PROKON als Genossenschaft ausgesprochen haben. Im Rahmen der Gläubigerversammlung in Hamburg stimmten sie mehrheitlich für das Genossenschaftsmodell unter Beteiligung der bisherigen Genussrechtsinhaber.

„Das EnBW-Team hat sich mit großer Überzeugung bis zur letzten Minute eingesetzt. Umso mehr bedauern wir natürlich diese Entscheidung, denn PROKON und EnBW hätten gut zusammengepasst und gemeinsam die Windkraft in Deutschland noch stärker voranbringen können. Aber wir haben auch großen Respekt für die Verbundenheit der Genussrechtsinhaber mit PROKON, die darin zum Ausdruck kommt. Wir wünschen dem Unternehmen PROKON, seinen Mitarbeitern und Eigentümern alles Gute und viel Erfolg für die Zukunft. Für unsere Strategie, die wir bereits Mitte 2013 beschlossen haben, ändert sich dadurch nichts. Wir werden uns jetzt, wie ursprünglich geplant, auf Maßnahmen vor allem des organischen Wachstums konzentrieren, um unsere Ziele zu erreichen“, sagte EnBW-Vorstandsvorsitzender Frank Mastiaux.

Allein für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien an Land und auf See hat die EnBW in den kommenden Jahren Investitionen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Weitere 3 Milliarden Euro sollen in den Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze fließen. Erneuerbare Energien und Netzgeschäft sollen zusammen mit dem kundennahen Vertrieb im Jahr 2020 nahezu 90 Prozent zum Unternehmensergebnis beitragen.

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hatte dem Insolvenzverwalter von PROKON im Rahmen eines Bieterverfahrens ein verbindliches Angebot für den Erwerb von PROKON gemacht und wurde daraufhin am 12. Mai 2015 durch den PROKON-Gläubigerausschuss als bevorzugter Investor für das Investorenmodell ausgewählt (finanzwelt 13.5.2015). Im Nachgang dieser Entscheidung wurde das bindende Angebot der EnBW, als Alternative zum Genossenschaftsmodell, heute der PROKON-Gläubigerversammlung als eine Sanierungsvariante vorgelegt.

Die Gläubiger der insolventen Windkraft-Firma Prokon haben beschlossen, das Unternehmen in eine Genossenschaft zu verwandeln und weiterzuführen. Das ergab soeben die Abstimmung unter den Gläubigern auf deren Versammlung in den Hamburger Messehallen. Der Energiekonzern EnBW, der ein Kaufangebot im Volumen von 550 Millionen Euro für Prokon vorgelegt hatte, geht damit leer aus. Ebenso ist die Zerschlagung des Unternehmens vorerst vom Tisch. Die Entscheidung der Gläubiger muss morgen noch formal vom Insolvenzgericht, dem Amtsgericht Itzehoe, bestätigt werden.

Mit der jetzt beschlossene Umwandlung Prokons in eine Genossenschaft haben die Gläubiger nach Kalkulation des Insolvenzverwalters Dietmar Penzlin Hoffnung, unterm Strich 57,8 Prozent ihrer Forderungen wiederzusehen.

Die in Aussicht gestellte Insolvenzquote setzt sich so zusammen: Penzlins Insolvenzplan zufolge, über den auf der Versammlung abgestimmt wurde, können die meisten Genussrechtsinhaber nun etwas mehr als 23 Prozent ihrer Genussrechtsforderungen in Mitgliedsrechte an der künftigen Prokon eG wandeln. Diese Genossenschaft soll auch in Zukunft das Windkraftgeschäft betreiben.

Anleger, die sich nicht an der Genossenschaft beteiligen möchten, erhalten stattdessen einen Anspruch auf Auszahlung künftiger Verwertungserlöse in Höhe von ebenfalls 24,4 Prozent. Zu verwerten sind insbesondere Darlehensforderungen Prokons gegenüber einem Paletten-Werk in Torgau sowie Wäldern in Rumänien, schrieb der Insolvenzverwalter in der Einladung zur Gläubigerversammlung.

Entscheidender Schritt ist jetzt getan

Darüber hinaus erhalten die meisten Genussrechtsinhaber das Recht, Prokon-Anleihen mit einem Zinssatz 3,5 Prozent zu erwerben. Diese Papiere sollen künftig an der Börse handelbar sein. Das Erwerbsrecht entspricht weiteren 34,5 Prozent der Genussrechtsforderungen, so der Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die dieses Erwerbsrecht nicht erhalten, sollen laut Insolvenzplan stattdessen eine Barauszahlung in Höhe von ebenfalls 34,5 Prozent bekommen.

Damit ist ein entscheidender Schritt im gigantischen Prokon-Insolvenzverfahren getan. Das Unternehmen war Anfang 2014 nach hohen Verlusten in die Pleite gerutscht, weil immer mehr Anleger ihr investiertes Geld zurückhaben wollten. Insgesamt 1,4 Milliarden Euro hatte der Prokon-Gründer und langjährige Chef Carsten Rodbertus bei Privatanlegern eingesammelt. Investiert wurde es in Genussrechte mit dem Versprechen von Renditen von 6 Prozent und mehr.

Unter den insgesamt 100.000 Gläubigern in diesem Verfahren befinden sich alleine 75.000 Anleger, die solche Genussrechte gezeichnet haben.

Dietmar Braun